Aus
EStDV, § 56 Steuererklärungspflicht:
1Unbeschränkt Steuerpflichtige haben eine jährliche Einkommensteuererklärung für das abgelaufene Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum) in den folgenden Fällen abzugeben:
[…]
2.
Personen, bei denen im Veranlagungszeitraum die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 des Gesetzes nicht vorgelegen haben,
a)
wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte mehr als 7.664 Euro betragen hat und darin keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, enthalten sind,
[…]
Erste Frage:
Bedeutet dies, dass ein Student, dessen Einkommen aus selbstständiger Beratungstätigkeit und BaFög besteht, keine Steuererklärungspflicht hat, wenn seine Einkünfte 7664 EUR nicht überschreiten, oder gibt es noch andere Gesetze zu diesem Thema?
Zweite Frage:
Besteht Einkommenssteuerpflicht für den Studenten, wenn zwar seine Einnahmen die Grenze von 7664 EUR überschreiten, nach Abzug des BaFög-Darlehensanteils jedoch der Betrag 7664 EUR nicht mehr überschritten wird?
Besten Dank für die Hilfe!
JJ