Hallo. Ich habe eine Frage zur steuererkkaerung. Ich habe Anfang des Jahres von Januar bis. Mai einen Job gehabt bei dem ich Lohnsteuer bezahlt habe. Habe ab Februar dann nebenberuflich ein Gewerbe angemeldet bei dem ich aber aufs Jahr gesehen nicht mehr als 8000 Euro verdient habe. Allerdings habe ich dann zum Juni den Job gewechselt und musste da das Einkommen geringer war von Juni bis Dezember keine Lohnsteuer zahlen. Wie muss ich das angeben und droht mir eine Nachzahlung.?
Hallo,
ohne konkrete Zahlen kann man natürlich nicht genau sagen, ob eine Nachzahlung verlangt wird. Vermutlich aber ja.
Die Rechnung ist ganz einfach: Einkommen 1.Job plus Einkommen 2.Job plus Gewinn aus Selbstständigkeit ergibt das Gesamteinkommen.
Davon gehen dann ein paar Freibeträge für Werbungskosten, Vorsorge usw. ab und dann hat man das „zu versteuernde Einkommen“.
Damit kann man dann in einer Steuertabelle oder mit einem Steuerprogramm nachschauen, wieviel Stuern insgesamt fällig wären.
Davon zieht man dann die Steuern ab, die schon vom Arbeitgeber abgezogen wurden und schon hat man die ungefähre Nachzahlung!
Das beim 2.Job monatlich keine Steuern abgezogen wurden, sagt ja nur aus, dass dieser Verdienst steuerfrei wäre, wenn nichts anderes hinzu kommt. Die Abzüge, die ein Arbeitgeber vornimmt sind ja auch nur eine vorweggenommene Zahlung. Die „echte“ Steuer wird eben erst nach dem o. g. Muster in der Einkommensteuererklärung ermittelt.
hallo,
alle einkünfte eintragen, egal ob und wieviel lohnsteuer gezahlt wurde.
angestelltenverhältnis: einkommen in anlage N.
einnahmen aus gewerbe: einkommen in anlage G.
das fa ermittelt dann schon von selbst die entsprechende steuerschuld bzw. die rückzahlung.
ob dir eine nachzahlung „droht“, kann dir bei den dürftigen angaben keiner sagen.
saludos, borito
hallo! vielen dank für die schnelle Antwort! einige fragen habe ich da noch…zum beispiel wie kan ich die fahrtkostenpauschale berrechen? kann ich die pro strecke jeweils für den (haupt) und zusätzlich für den job auf gewrbe anrechnen? oder gilt dann nur die tagespauschale mit ca 230 fahrten pro jahr? geht es dann bei der abzuführenden steuer nur um die lohnsteuer? ist als kleingewerbe angemenldet… beste grüsse, g. doetsch