Steuererklärung ab wann und mit welchen Folgen wenn man sich selbst anzeigt?

Also ich habe vom 1.11.2013- 31.06.2014 bei einem Gehalt von 1250 Euro als Referendarin gearbeitet. Davor und danach habe ich Hartz4 bezogen. Vom 14.09.2015- 31.12.2015 habe ich zusätzlich einen 280Euro Job gehabt.
Leider leide ich unter Depressionen und kenne mich zugleich mit Steuererklärungen nicht aus. Ich frage mich natürlich, ob ich meine Steuererklärung noch nachreichen soll, oder ob ich mir dadurch erst Probleme einhandle weil ich so ehrlich bin und diese nachreiche. Soll ich das trotzdem tun? Angeblich soll es jetzt 25 Euro pro Monat Strafe geben.Da ich als Hartz4 Empfängerin kaum Geld über habe bringt mich das in einen Gewissenskonflikt.

Was würdet Ihr mir raten?

Bin kein Experte, aber …

a) Das mit den 25 Euro pro Monat wurde kürzlich im Bundeskabinett diskutiert, das ist noch kein Gesetz, insbesondere nicht gültig und vor allem nicht rückwirkend. Also diesbezüglich kein Stress.

b) Ich vermute GANZ stark, dass du in allen drei Jahren (2013-2015) unterhalb des Steuergrundfreibetrags bist und somit gar keine Steuern zahlen musst. Eine Steuererklärung hätte (wenn du nicht noch andere steuerpflichtige Einkommen hast) zur Folge, dass du eher Geld zurückbekommen würdest.

c) (Jetzt begebe ich mich aufs Wissensglatteis - das mögen Experten korrigieren) Wenn du nicht zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet bist, hast du noch eine Weile Zeit. Du kannst auf jeden Fall in diesem Jahr noch die Erklärung für 2014 abgeben und die für 15 sowieso. Wie gesagt, du bekommst eher Geld zurück.

Du kannst auch gerne beim Finanzamt anrufen und dich beraten lassen. Die wissen das nämlich recht gut …

Viele Grüße

Bombadil

Frag mal nach, eigentlich helfen die beim FA sogar im Rahmen sehr gerne…

Moin,

erstmal ich bin kein Finanzmensch, meine Referendarszeit liegt ca. 25 Jahre zurück, es hat sich immens viel geändert, trotzdem, ein paar Tipps was ich machen würde.

Es wurde schon gesagt, dass eher Geld zurück bekommst, als dass Du nachzahlen musst.

Wie fährst Du zur Arbeit? Eine Monatskarte ist immer etwas schwierig, da sie eben auch privat genutzt werden kann. Ob man und wie man es aufteilen kann weiß ich nicht. Aber es gilt glaube(!) ich eine Entfernungspauschale unabhängig davon wie man die Entfernung überbrückt.

Stell mal alles zusammen, was Du an Arbeitsmaterial gekauft hast, Bücher, Material, das nicht von der Schule bezahlt wurde, Druckerpapier und Toner/Tintenpatronen.

Fahrten zu Fortbildungen.

Vlt. hilft Dir das schon mal als Ansatz.

Dann würde ich mal mit den Unterlagen zu einem Lohnsteuerhilfeverein gehen. Die Kosten sind überschaubar.

Viel Glück!

Gruß Volker

Hallo,

welche Steuerklasse hattest du zu dieser Zeit?

Wenn du Klasse 1 hattest und kein weiteres Einkommen hattest, bist du nicht zur Abgabe verpflichtet. ALG II unterliegt nicht dem sog. Progressionsvorbehalt und würde nicht auf dein steuerpflichtiges Einkommen angerechnet.
Ich würde allerdings empfehlen, eine Steuererklärung abzugeben, da du in diesen beiden Jahren zu viel Lohnsteuer bezahlt hast. Die Lohnsteuer wird immer so berechnet, als ob du das ganze Jahr gearbeitet hast.
Für die freiwillige (wenn Steuerklasse 1 z.B.) Erklärung hast du übrigens noch eine Menge Zeit, für 2014 spätestens am 31.12.2018.

Diese Auskünfte gelten nur, wenn du nicht zur Abgabe verpflichtet bist, also z.B. Steuerklasse 1 und keine weiteren Einkünfte. Wer eine Einkommensteuererklärung machen muss, kannst du hier nachlesen.
Inwieweit dir erstattete Einkommensteuer auf deine ALGII-Bezüge angerechnet würden, kann ich dir leider nicht sagen.

Data

Servus,

Du bist in keinem der Jahre 2013 oder 2014 verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung einzureichen, weil Arbeitslosengeld II keine Lohnersatzleistung ist und nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt.

Wenn der 280-Euro-Job als geringfügige Beschäftigung pauschal versteuert war, hat er in der Einkommensteuererklärung eh nichts verloren.

Schau mal die Lohnsteuerbescheinigungen an, die Du für 2013 und 2014 bekommen hast: Wenn da Lohnsteuer einbehalten worden ist, ist das Beste, was Du tun kannst, eine ESt-Erklärung abzugeben, weil Du dann wahrscheinlich die gesamte einbehaltene Lohnsteuer von der Finanzkasse als Erstattung überwiesen bekommst.

Auch künftig wird es die drastisch erhöhten Verspätungszuschläge nicht geben, wenn jemand überhaupt nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist. Und auch künftig wird es nützlich sein, eine freiwillige Steuererklärung einzureichen, wenn man damit erreichen kann, dass man Geld von der Finanzkasse überwiesen bekommt.

Schöne Grüße

MM

Servus,

die Kosten kann man sich im gegebenen Fall sparen, weil es fast unmöglich ist, 2013 und 2014 nicht die komplette Lohnsteuer wiederzukriegen, falls denn überhaupt welche einbehalten worden ist.

Schöne Grüße

MM

Wir hätten uns vielleicht vorher absprechen sollen, wer antwortet :- )
Die 280 € habe ich sofort aus den Augen verloren, weil sie für mich irrelevant waren. Du hast natürlich Recht, es gibt immer noch AG, die die dusseliegen 2% sparen wollen und ihren AN einen steuerpflichtigen Job aufs Auge drücken.

Data

Habe es gerade mal durch einen Internetrechner (daher ohne Gewähr) gejagt, 42,50 € pro Monat, 3,40 € KiSt, kein Soli.

Servus,

neinnein, das passt schon - in dieser Zusammensetzung ist gewährleistet, dass beide Aspekte (Abrechnung und Veranlagung) ausreichend berücksichtigt werden. Die Sache mit den steuerfreien, aber auf drei verschiedene Arten SV-pflichtigen Zuschlägen ist mir in lebhafter Erinnerung!

Schöne Grüße

MM

Bei welchem? Es gibt 546 in Deutschland.

Servus,

genau die Fälle, in denen Steuerpflichtige wegen derartiger Banalitäten Leute am Telefon aufhalten, führen dazu, dass Sachbearbeiter auf den Finanzämtern mit allem Recht zusehen, wie sie den Blabla von Steuerpflichtigen möglichst kurz gehalten kriegen.

Völlig überflüssig, hier einen großen Telefontratsch zu veranstalten: ESt-Erklärungen abgeben und gut isses, mehr braucht es da nicht.

Schöne Grüße

MM

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bezieht sich auf @bombadil - es ist bloß diese Scheißsoftware, die den Bezug nicht sichtbar werden lässt.

MM

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Jo, da war ich einmal schlauer als du, hihi

Servus,

das ist hübsch. In diesem Fall wird die einbehaltene Lohnsteuer bei Veranlagung in der beschriebenen Konstellation (ein Monat Arbeit 2013 und sechs Monate in 2014, keine Lohnersatzleistungen) vollständig erstattet, selbst wenn man überhaupt keine Werbungskosten oder Sonderausgaben besonders erklärt.

Schöne Grüße

MM