Hallo zusammen,
ich habe eine Verständnisfrage zum Übertrag von Anlage U in den Mantelbogen. In Anlage U werden z.B. Unterhaltszahlungen an Kinder eingetragen. Im Mantelbogen für 2017 kann jedoch nur (Z. 39) der Unterhalt für geschiedene Ehegatten eingetragen werden - nicht jedoch die Kinder aus Anlage U. Kann mir hier jemand behilflich sein, ob ich hier einen Denkfehler mache oder wird Kindesunterhalt im Mantelbogen gar nicht eingetragen?
Vielen Dank!
Feivel