Steuererklärung Anlage U in Mantelbogen übertragen

Hallo zusammen,

ich habe eine Verständnisfrage zum Übertrag von Anlage U in den Mantelbogen. In Anlage U werden z.B. Unterhaltszahlungen an Kinder eingetragen. Im Mantelbogen für 2017 kann jedoch nur (Z. 39) der Unterhalt für geschiedene Ehegatten eingetragen werden - nicht jedoch die Kinder aus Anlage U. Kann mir hier jemand behilflich sein, ob ich hier einen Denkfehler mache oder wird Kindesunterhalt im Mantelbogen gar nicht eingetragen?

Vielen Dank!
Feivel

Ja, machst du.

Die Anlage U ist das sogenannte Realsplitting, hier und in die korrespondierende Zeile im Mantelbogen gehört nur der Ehegattenunterhalt rein. Für die Kinder solltest du im Normalfall einen (halben) Kinderfreibetrag und/ oder das (halbe) Kindergeld (möglicherweise im abgekürzten Zahlungsweg direkt an den anderen Elternteil ausbezahlt) bekommen, der Unterhalt ist dann Privatspaß.

Sollte Kindesunterhalt für Kinder gezahlt werden, für die du keinen Kindergeldanspruch hast, dann kannst du das in die Anlage UN eintragen, das sind dann außergewöhnliche Belastungen, während Ehegattenunterhalt im Wege des Realsplittings Sonderausgaben darstellt.

Super erklärt! Besten Dank dafür. Jetzt habe auch ich es endlich verstanden.