Steuererklärung bei Auslandsaufenthalt

Hallo,

wenn eine Person von Januar bis August 2015 in Deutschland gewohnt und gearbeitet hat, dann einen Monat in einem Drittland ist herumgereist ist und dann vom 1.10. bis 31.12. 2015 in den USA angestellt war, sollte er dann bei der Einkommenssteuerklärung:

  1. angeben, dass er ab dem 31.8. oder 30.9 den Wohnsitz in D aufgegeben hat (Zeile 93)?
  2. den Betrag angeben, den er vom 1.10. - 31.12. im Ausland eingenommen hat (bringt das steuerliche Vor- oder Nachteile?)
  3. Gesamtkosten der Flugreise (via Drittland) oder nur die Hälfte (oder anderen Betrag) als Werbungskosten angeben?
  4. weitere Ausgaben, die mit dem neuen Beruf zusammenhängen (neue Möbel, neuer Laptop für Home Office etc.) angeben, auch wenn diese in den Zeitraum NACH den Umzug fallen?

Vielen Dank

Ja.

Ja.

Ist nun mal Pflicht, dass man alles angibt, nennt sich Mitwirkungspflicht und steht in der AO.

Ich schreib auch jedesmal in der Zeile „Sonstige Werbungskosten“ meine Urlaubsreisen rein, aber diese kleinlichen Sesselpupser im Finanzamt streichen mir das jedes Jahr. Mistkerle.

Dieses Jahr werde ich auch meine neuen Wohnzimmermöbel ansetzen, und wehe, diese Mistkerle streichen mir das!

P.S.: Die Werbungskosten für den Job USA kannst du bei deiner Steuererklärung in den USA vor dem amerikanischen Fiskus geltend machen!

[Beitrag editiert - www Team]