Steuererklärung: doppelte Haushaltsführung

Während der Arbeit wohnte A nicht in seiner üblichen Wohnung, sondern in einem Zimmer im Gästehaus (wofür A natürlich zahlte).
In der Steuersoftwäre ist vermerkt, dass das Behörde nicht immer die Führung eines doppelten Haushalt anerkennt. In der Regel ist die doppelte Haushaltsführung bei der verheirateten Personen annerkant, die verheiratet sind.
Aber auch in anderen Fälle, wenn z.B. Person seine Hauptwohnung behält und die MIete dafür zahlt. Stimmt das?

A hat die ganze Zeit des Arbeitsverhältnisses (insgesamt nur 7 Monaten, [davon 3 Monaten in 2016], wegen dieser Zeit wollte A seine Hauptwohnung nicht kündigen) die Miete für seine bisherige und gleichzeitig übliche Wohnung eine spürbare Miete bezahlt und mindestens das Wochenende, Urlaub und Freie Zeit. Die bisherige übliche Hauptwohnung hat A als seine Hauptwohnung in mehreren Aspekten benutzt. Z.B. A pflegte seine hilfebedürftige Verwandte und nur dafür sollte A mind. 10 Stunden pro Woche an seinem Hauptwohnung sein.
Darf A die Kosten des Zimmers im Gästehaus (kein Mietvertrag, sondern Beherbergung) am Arbeitsort und die wochentliche Fahrtkosten zwischen Hauptwohnort und Arbeitsort steuerlich wegen doppelten Haushaltsführung abschreiben?

Könnte A an der Steuererklärung etwas schriftlich vermekren, damit das Steuerbehörde auf schnellem Weg die Führung des doppelten Haushaltes nicht ablehnt (wenn die sehen nur, dass A nicht verheiratet ist, und die restliche begründungen [wie Pflege] A führt zuerst nicht auf? Oder sollte A das vorsorglich tun ?

das fehlte da doch, oder nicht ?

Ja, da sollte es keine Probleme geben. Verwandte pflegen müsste man dazu gar nicht. es reicht völlig wenn die Verwandten am Ort(der Nähe) der Hauptwohnung leben.
Das ist und bleibt dann der Lebensmittelpunkt, auch beim Alleinstehenden.

http://steuererklaerung-2016.com/doppelte-haushaltsfuehrung/

Anm.
Wer gibt denn ernsthaft für 7 Monate seine Wohnung auf und zieht fest um ? Das verlangt kein Finanzamt vom Alleinstehenden.

MfG
duck313

Noch eins,
Was muss man sich denn unter Gästehaus und Zimmer dort vorstellen ?
wie ist das ausgestattet.
Ist das eine Pension/Hotel ?

Und hat man dort denn einen eigenen Hausstand ?
Also z.B. kleine Küche und Dusche/WC ?

Danke.
Möbliertes Zimmer, wo auch Kochnische eingebaut ist. Daneben ist Raum mit WC und Dusche.