Während der Arbeit wohnte A nicht in seiner üblichen Wohnung, sondern in einem Zimmer im Gästehaus (wofür A natürlich zahlte).
In der Steuersoftwäre ist vermerkt, dass das Behörde nicht immer die Führung eines doppelten Haushalt anerkennt. In der Regel ist die doppelte Haushaltsführung bei der verheirateten Personen annerkant, die verheiratet sind.
Aber auch in anderen Fälle, wenn z.B. Person seine Hauptwohnung behält und die MIete dafür zahlt. Stimmt das?
A hat die ganze Zeit des Arbeitsverhältnisses (insgesamt nur 7 Monaten, [davon 3 Monaten in 2016], wegen dieser Zeit wollte A seine Hauptwohnung nicht kündigen) die Miete für seine bisherige und gleichzeitig übliche Wohnung eine spürbare Miete bezahlt und mindestens das Wochenende, Urlaub und Freie Zeit. Die bisherige übliche Hauptwohnung hat A als seine Hauptwohnung in mehreren Aspekten benutzt. Z.B. A pflegte seine hilfebedürftige Verwandte und nur dafür sollte A mind. 10 Stunden pro Woche an seinem Hauptwohnung sein.
Darf A die Kosten des Zimmers im Gästehaus (kein Mietvertrag, sondern Beherbergung) am Arbeitsort und die wochentliche Fahrtkosten zwischen Hauptwohnort und Arbeitsort steuerlich wegen doppelten Haushaltsführung abschreiben?
Könnte A an der Steuererklärung etwas schriftlich vermekren, damit das Steuerbehörde auf schnellem Weg die Führung des doppelten Haushaltes nicht ablehnt (wenn die sehen nur, dass A nicht verheiratet ist, und die restliche begründungen [wie Pflege] A führt zuerst nicht auf? Oder sollte A das vorsorglich tun ?