Steuererklärung - FA verlang Nachweis über Reisekostenerstattung des Arbeitgebers - warum?

Hallo zusammen,

ich habe meine Steuererklärung für 2015 abgegeben und habe nun einen Brief vom Finanzamt erhalten.
Es geht dabei um folgendes:

Ich bin mit dem privaten PKW auf mehrere Geschäftstermine außerhalb meines Arbeitsstandortes gefahren. Diese Kosten habe ich NICHT vom Arbeitgeber erstattet bekommen. Deshalb habe ich die gefahrenen km für die Geschäftstermine bei der Steuererklärung angesetzt.

Dazu habe ich auch eine Liste geführt mit Datum, gefahrene km mit dem privaten PKW und den Grund der Reise. Diese Liste ist von meinem Arbeitgeber abgestempelt und unterschrieben.

Nun kam ein Brief vom FA und es werden Nachweise über gezahlte Reisekostenerstattungen seitens meines Arbeitgebers gefordert. Diese gibt es allerdings nicht, da ich nichts erstattet bekommen habe. Gerade deshalb habe ich dies ja bei der Steuererklärung angesetzt.
Falls es mein Arbeitgeber erstattet hätte, könnte ich dies ja gar nicht in der Steuererklärung anbringen. Deshalb verstehe ich die Forderung vom Finanzamt nicht.

Kann mir jemand helfen, was die benötigen bzw. wie ich mich verhalten soll?

Vielen Dank im voraus

Hallo,
ich denke, dass eine Erklärung von dir, ggf. auch vom Arbeitgeber bestätigt, genügt, aus der hervorgeht, dass du keine Fahrkosten vom Arbeitgeber erstattet bekommen hast.
Gruss
Czauderna

Hallo

Vielleicht liegt es daran, dass der Arbeitgeber eigentlich verpflichtet ist, diese Reisekosten zu erstatten.

Viele Grüße

Ich denke, dass du einen besonders aufmerksamen oder scharfen oder übereifrigen Finanzbeamten erwischt hast. Eigentlich hast du alles richtig gemacht. Wenn der Finanzbeamte noch eine Bestätigung über nichtgezahlte Reisekosten haben möchte, so what. Schick sie halt. Vielleicht rufst du vorher auch nochmal an und fragst, ob diese Bestätigung des AG nicht reicht. Kann sein, dass auch beim FA mal was verloren geht und die Bescheinigung nicht vorliegt.

Wichtig in diesem Zusammenhang: Falls ihr meint, dass die Reisekosten doppelt gezahlt werden können, einmal AG und einmal FA, das bekommen die Burschen auf jeden Fall raus. Ich möchte euch nichts unterstellen, bin allerdings schon ein paar Jahre in der Branche unterwegs.

Data

Nö, ist er leider nicht.

Data

Sehr ungewöhnlich, daß der Arbeitgeber die Kosten nicht übernimmt; hast du jeweils grundlos die Nutzung eines Firmenwagens abgelehnt?

Kein Wunder, daß das FA da argwöhnisch reagiert.

Da wirst du wohl eine Bestätigung vom AG brauchen, daß diese Reisekosten grundsätzlich nicht übernommen werden.

Servus,

bloß sind halt nicht alle so anständig.

Deswegen werden Steuererklärungen geprüft - früher ziemlich lückenlos, heute in Stichproben und mit Schwerpunkten.

Und im Rahmen der Prüfung Deiner Steuererklärung ist eben darum gebeten worden, Du mögest belegen, welche Reisekosten Dir erstattet wurden (und daraus ergibt sich dann: welche nicht). Jo, und Null lässt sich auch belegen: Durch eine Bestätigung, dass Dir keine Reisekosten erstattet wurden - in einem Satz, mit einer expliziten Aussage und nicht bloß mit einem Stempel und einer Unterschrift, die alles und nichts bedeuten können.

Schöne Grüße

MM

Was ist eigentlich besonders „scharf“ oder „übereifrig“ an einem Finanzbeamten, wenn er seine Arbeit macht?
Es wird halt zu viel geschummelt - gerade bei Fahrtkosten. ME durchaus verständlich, dass das Finanzamt bestätigt haben möchte, dass keine Kosten erstattet wurden.

Tatsächlich.
Ich fall ja vom Glauben ab.

Wenn er

sieht, könnte er relativ leicht draufkommen, was mit Stempel und Unterschrift des Arbeitgebers gemeint ist - auch wenn das vom Steuerpflichtigen ein wenig unbeholfen gestaltet war. An dieser Stelle einen Trick zu vermuten (‚Der Stempel kann alles bedeuten - das ist kein Beleg dafür, dass die Reisekosten nicht erstattet wurden‘), erscheint schon ein bissle übereifrig: Unterm Strich hat die Aktion deutlich mehr gekostet, als sie gebracht hat. Das ist zwar ab und zu nötig, damit nicht demnächst im Knoll Listen veröffentlicht werden von Dingen, die hundertprozentig ungeprüft „durchgehen“; aber im vorliegenden Fall eher weniger als in den vielen, in denen Reisekostenerstattungen unabhängig von den Lohnabrechnungen ausgezahlt werden und der Arbeitnehmer schlicht alles nochmal für die Steuererklärung auflistet, ohne den Arbeitgeber übehaupt damit zu behelligen.

Schöne Grüße

MM

Du hast genau den richtigen Satz geschrieben: Der Stempel, die Bestätigung, das die Reisen durchgeführt wurden, ist kein Beleg, dass keine Kosten erstattet wurden.
Dass die Aktion mehr kostet als bringt, liegt daran, dass das unerheblich ist - sonst würde nie und nimmer ein Klein(st)unternehmer vom Finanzamt geprüft.
Übrigens: in manchen Dingen wird durch ein Zufallsverfahren festgelegt, was der „übereifrige“ Beamte zu überprüfen hat - und wenn das sagt: „jede 125ste Fahrtkostenrechnung“ - dann ist das so.

Wieso fällst du vom Glauben ab? Wenn der Mitarbeiter das freiwillig macht dann ist das doch okay wenn er einen Dummen findet. Nur Zwingen kann er einen nicht so einen Schwachsinn mit zu machen.

Es ist nicht scharf und übereifrig, er glaubt ihm schlicht nicht da 99,999% der Angestellten ihre Reisekosten vom Arbeitgeber erstattet bekommen.