Steuererklärung - Fahrtkosten (3 Monate erstattet - Rest des Jahres nicht)

Hallo,
ich habe im April 2017 einen neuen Job begonnen und in den ersten drei Monaten Fahrtgeld und dafür ein geringeres Gehalt erhalten.

Also „April - Mai - Juni“ (Fahrtgeld) ab „Juli bis Dezember“ höheres Gehalt und dafür kein Fahrtgeld mehr.

Nun meine Frage:
Muss ich jetzt meine Fahrten von April bis Dezember komplett angeben (Kilometer etc) oder nur die von Juli bis Dezember.

Grund der Frage:
Ich war der Meinung mal gehört zu haben, man müsse alles angebeben, da in der Lohnsteuer dann bereits die Daten drin sind, welche dies wieder „richtig“ stellen. (schwer zu erklären) :o)

Also ich hätte dann komplett sagen wir mal 2.000 Euro Fahrtkosten und durch die Lohnsteuerdaten wird es dann richtig korrigiert und am Ende z.B. 1.700 Euro.

Über ein bisschen Hilfe würde ich mich freuen.

LG

Alle Fahrten gehören in die Einkommensteuererklärung. Davon zieht dann das Finanzamt den Fahrtkostenersatz ab. Die ersetzten Fahrtkosten sollten dem Finanzamt bereits bekannt sein (werden im Rahmen der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber übermittelt), aber du trägst sie trotzdem noch einmal auf der Anlage N ein, „davon steuerfrei ersetzt“ bzw. „pauschal versteuert“.

Vielen Dank für die schnelle und gut erklärte Antwort! :thumbsup: