Hallo, Steuerexperten. Ich habe ein Problem: Die Steuererklärung für 2016 wird fällig und meine Frau haben folgende Konstellation - ich bin in nichtselbstständiger Arbeit und meine Frau ist Selbstständig. Meine Frau verfügt über keine Steuerkarte und keine eTin. Getrennte Veranlagung wird erfahrungsgemäß kostspielig, wodurch eine Zusammenveranlagung Sinn macht. Wird die Zusammenveranlagung auf dem Hauptformular vom Finanzamts durchgeführt? Meine Frau verfügt allerdings über keine eTin, eine eigene Steuernummer für Einkommenssteuer, sowie eine Steuernummer für die Umsatzsteuer. Ich möchte die Zusammenveranlagung für 2016 das erste Mal durchführen und bin mit dem Handling ein wenig überfragt.
Servus,
die gemeinsame ESt-Erklärung wird unter Deiner Steuernummer und mit Angabe beider Steuer-Identifikationsnummern abgegeben. Auf dem Hauptvordruck Seite 1 eher unten (war 2015 Zeile 24, musst halt schauen, ob das 2016 noch so ist) wird „Zusammenveranlagung“ angekreuzt. Alle nötigen Anlagen kommen dazu, alle unter der Steuernummer des Ehegatten.
Unter der Steuernummer der selbständigen Ehegattin wird die Umsatzsteuererklärung für ihr Unternehmen und ggf. die Gewerbesteuererklärung abgegeben.
Die Gewinnermittlung für sie wird sowohl der ESt-Erklärung als auch den Betriebssteuererklärungen jeweils als Anlage beigefügt.
Schöne Grüße
MM