Einzig bei der Einkommensteuererklärung ändert sich etwas, wenn man verheiratet ist. Alle anderen Steuerarten interessiert der Stand nicht die Bohne. Es ist daher zu folgern, dass es hier um die Einkommensteuer geht. Es wäre dennoch schön, so etwas im Sachverhalt zu erwähnen.
Eine Ehegattenveranlagung findet stets dann statt, wenn diese drei Voraussetzungen an mindestens einem Tag im Jahr vorgelegen haben:
- Beide sind verheiratet, und zwar miteinander,
- sie leben nicht dauernd voneinander getrennt (das ist ein innerer Tatbestand und hat mit dem Wohnort nichts zu tun)
- beide sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig
Dreimal ja - und es gibt die Ehegattenveranlagung, die je nach Fall in Gestalt einer Einzelveranlagung oder einer Zusammenveranlagung günstiger sein kann.
Eine Einkommensteuererklärung und so viele andere Steuererklärungen zu anderen Steuerarten wir vorher auch.
Oder zwei Einkommensteuererklärungen bei Einzelveranlagung. Jenachdem, was günstiger ist.