Steuererklärung Hochzeit

Guten Morgen,
Wie ist die Steuererklärung zu erstellen wenn im letzten Jahr geheiratet wurde?
Standesamtliche Hochzeit war im Mai 2015 und kirchlich im September 2015.
Wie muss dann die Steuererklärung gemacht werden, reicht eine als Zusammenveranlagung oder müssen 2 einzelne bis zum Monat der Hochzeit gemacht werden?
Zusätzlich wurden die Steuerklassen auf 3/5 geändert im Juni 2015.
Wieviele Steuererklärungen müssen für 2015 erstellt werden?

Vielen Dank und schöne Ostertage.

Hallo,

du brauchst dir keine Sorgen machen.
Ihr macht eine Einkommensteuererklärung für 2015, es müssen keine zwei getrennten für vor und nach der Hochzeit gemacht werden.
Der Vorteil bei Zusammenveranlagung für Verheiratete ist die Berechnung der Steuer nach der sg. Splittingtabelle. Ehepaar werden hier steuerlich anders behandelt, als Alleinstehende.
Bei der Einkommensteuererklärung wird das zu versteuernde Einkommen ermittelt und festgelegt, wieviel Steuern ihr bezahlen müsst (vereinfacht ausgedrückt) Hier gibt es tatsächlich nur eine Tabelle für die Steuer. Es wird hier nicht nach Steuerklassen unterschieden. Die Steuerklassen sagen nur etwas darüber aus, wieviel Lohnsteuer (die ja nur eine Vorauzahlung auf die Einkommensteuer ist) im Jahr gezahlt wird. Bei der Erklärung wird dann geschaut, ob ihr vielleicht schon zuviel gezahlt habt, dann gibts was wieder oder ob ihr zuwenig gezahlt habt, dann müsst ihr nachbezahlen.

Viele Grüße

Data

Kommt immer drauf an. Es gibt Konstellationen, bei denen die getrennte Veranlagung günstiger ist, beispielsweise kann das bei Progressionsvorbehalten sein (wenn ein Partner Auslandseinkünfte o.ä. hat).

Du hast natürlich recht, aber ich habe versucht, es so einfach, wie möglich zu erklären.

Nein, sie werden eben nicht als Alleinstehende behandelt, sondern als ein Steuerpflichtiger, Wortlaut § 26b EStG letzer Satzteil.

Es sei denn, es handelt sich um ein Deppenkomma und sollte eigentlich heißen:

Ehepaar[e] werden hier steuerlich anders behandelt als Alleinstehende.

Dann würde der Satz stimmen.

Einzig bei der Einkommensteuererklärung ändert sich etwas, wenn man verheiratet ist. Alle anderen Steuerarten interessiert der Stand nicht die Bohne. Es ist daher zu folgern, dass es hier um die Einkommensteuer geht. Es wäre dennoch schön, so etwas im Sachverhalt zu erwähnen.

Eine Ehegattenveranlagung findet stets dann statt, wenn diese drei Voraussetzungen an mindestens einem Tag im Jahr vorgelegen haben:

  1. Beide sind verheiratet, und zwar miteinander,
  2. sie leben nicht dauernd voneinander getrennt (das ist ein innerer Tatbestand und hat mit dem Wohnort nichts zu tun)
  3. beide sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig

Dreimal ja - und es gibt die Ehegattenveranlagung, die je nach Fall in Gestalt einer Einzelveranlagung oder einer Zusammenveranlagung günstiger sein kann.

Eine Einkommensteuererklärung und so viele andere Steuererklärungen zu anderen Steuerarten wir vorher auch.

Oder zwei Einkommensteuererklärungen bei Einzelveranlagung. Jenachdem, was günstiger ist.

Kommt nicht wieder vor :- (
Du hast natürlich Recht. Das Komma muss weg.

Data