Steuererklärung in Papierform

Fall:

Ab 2017 hat der Fiskus wohl höhere Auflagen für Steuererklärungen.

Sie sollen in elektronischer Form übermittelt werden.

Gibt es Ausnahmeregelungen für die Papierform?

Zumal , wenn der Umfang der Einkünfte klein ist.

Fall Ende.

Hi.

Warum denn nicht. Jedes Finanzamt hat Vordrucke in Papierform ausliegen. Wo siehst du das Problem? Es kann doch wohl niemand verpflichtet werden, die Erklärung mittels PC abzugeben.
Soll ein alter Rentner jetzt noch einen Kurs machen?

Aprilfisch zehn-einsundfünnefzig hört!

Nö.

Ab 2017 sollen die Leute, die wie schon seit vielen Jahren möglich, ihre ESt-Erklärung elektronisch übermitteln (das bringt für den Fiskus Zehntausende von Mannstunden Einsparung!), noch weitere Vorteile erhalten als bisher schon.

Zur Erinnerung: Schon seit die elektronische Übermittlung der ESt-Erklärung per Elster möglich ist, werden Elster-Steuererklärungen in den „üblichen Punkten“ (Arbeitnehmerveranlagung: Werbungskosten, Sonderausgaben) nur noch sehr oberflächlich, d.h. nur auf grobe Unplausibiltäten und fette Klopfer, geprüft und in der Regel ohne Anforderung von Belegen oder Fragen nach Nachweisen und Einzelheiten durchgewinkt.

Sind also keine „höheren Auflagen“, sondern das Konzept, eine typische win-win-Situation herzustellen: Bei den Finanzämtern fallen riesige Mengen an stupider Datentipperei weg, und die Steuerpflichtigen werden im Gegenzug freundlicher veranlagt. Hat doch was?

Värrstandän - Endee!

MM

Hi,

dann lassen sie sich aber ganz schön lange Zeit mit dem Bescheid. :frowning: Meine Mutter muss sogar nachzahlen, ich hätte gedacht, dass DIE sich wenigstens beeilen, aber nichts. Die Steuererklärung hat sie im Juni abgegeben. An meine Steuererklärung, die ich erst letzten Monat abgab, und wo ich eine Rückzahlung erwarte, wage ich gar nicht zu denken. :frowning:

Viele Grüße
Christa

Hallo Christa,

diese Verzögerungen sind auch Folge der „digitalen Steuererklärungen“: Am grünen Tisch sah die Einsparung an Arbeitskraftbedarf viel größer aus, als sie wirklich war, so dass die Personalschlüssel zu optimistisch geändert wurden.

Schöne Grüße

MM

Fall has not yet begun, it is summer!

Theoretisch sind alle Land- und Forstwirte, alle mit selbständigen oder gewerblichen Einkübften und fast alle Arbeitnehmer zur Abgabe in elektronischer Form verpflichtet. In der Praxis sind die Finanzämter da jedoch eher kulant und nehmen z.B. Bilanzen oder Gewinnermittlungen auch in Papierform an und freuen sich auch bei anderen Fällen, wenn sie überhaupt und halbwegss zeitnah eine Erklärung bekommen. Also einfach abgeben, falls das Finanzamt es anders haben will, wird es das für das nächste Jahr so anfordern (im Erläuterungsteil des Bescheids).

Ja. Ich könnte natürlich meine kleine Steuererklärung auch elektronisch übermitteln. Sehe das aber nicht ein. Ich lasse mir nicht vorschreiben, welches Medium ich bevorzuge oder beherrsche oder auch zur Verfügung habe. Ich sehe in diesem Trend zur Bevorzugung elektronischer Übermittlung von Angaben, zu denen ich gesetzlich verpflichtet bin, durchaus auch potenziell negative Folgen.

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