Steuererklärung: Kaufleasing - Verkauf vor Leasingabschluss / Wie einzutragen?

Hallo,
ich habe als Freiberufler vor ein paar Jahren per Kaufleasing ein Gerät zugelegt. Das Leasing läuft noch bis nächstes Jahr und wird dann per Abschlussrate abgezahlt.

Jetzt habe ich das Gerät für einen guten Preis verkauft…

Seit diesem Jahr mache ich meine Steuererklärung selbst und komme in dieser Situation mit dem Thema „Absetzung für Abnutzung (AfA)“ nicht ganz zurecht:

Meine Leasingraten setze ich ja ganz normal als Ausgaben an (deshalb ist ja Leasing so cool).
Den Verkauf setze ich als Einnahmen an. Aber darf ich den Restwert als Verlust ansetzen?

Gibt es Tabellen für die Restwertermittlung?

VG
Ka_Lu

Hallo!

Es kommt darauf an, ob du wirtschaftlicher Eigentümer bist (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 AO).

Deshalb ist Steuern selber erledigen so uncool, weil du das als Nichtfachmann nicht hinbekommst.

Aber falls du dich selbst durchfummeln willst, guckstu Leasingerlass, da steht alles drin, was du wissen musst (BMF v. 19.04.1971, ein Klassiker unter den Steuererlassen, so lange hat bislang kaum eine Verwaltungsanweisung bestand gehabt!).

Schöne Grüße!

Ich habe mich die letzten Tage etwas damit auseinander gesetzt und mein Steuerprogramm mit dieser Thematik gefüttert.

Jetzt scheint es so, als wäre sowohl die Leasingrate abeschreibbar und der Verschleiß des Gerätes. Macht das Sinn? Klingt eher nicht danach…

VG
Ka_Lu