Steuererklärung: kein Behinderungsgrad bei Pflegestufe

Hallo,
angenommen, Wilma und Fred Feuerstein seien in die Jahre gekommen und Fred wird zum Pflegefall (Schlaganfall - halbseitig gelähmt - bettlägerig). Er erhält einen Nachweis der Pflegestufe von der Krankenkasse.
Wenn Wilma jetzt aufgefordert wird die Steuererklärung abzugeben, hat sie natürlich keinen „Grad der Behinderung“ - niemand käme auf die Idee für Fred einen Behindertenausweis zu beantragen!
Oder doch? Wuss Wilma dies beantragen, damit sie die steuerlichen Pauschbeträge nutzen kann?

** Fred hatte gar keinen Schlaganfall, das war nur fiktiv ****

Danke + Gruß
Michael

Servus,

ja - die Pauschbeträge gibt es nur, wenn ein GdB festgestellt worden ist.

Schöne Grüße

MM

Aber Steuererleichterungen wollen alle schon haben ?