Hallo,
angenommen, Wilma und Fred Feuerstein seien in die Jahre gekommen und Fred wird zum Pflegefall (Schlaganfall - halbseitig gelähmt - bettlägerig). Er erhält einen Nachweis der Pflegestufe von der Krankenkasse.
Wenn Wilma jetzt aufgefordert wird die Steuererklärung abzugeben, hat sie natürlich keinen „Grad der Behinderung“ - niemand käme auf die Idee für Fred einen Behindertenausweis zu beantragen!
Oder doch? Wuss Wilma dies beantragen, damit sie die steuerlichen Pauschbeträge nutzen kann?
** Fred hatte gar keinen Schlaganfall, das war nur fiktiv ****
Danke + Gruß
Michael