ein Arbeitnehmer möchte Steuererklärung für 2014 abgeben. Damals wohnte er in einem anderen Bundesland und trug einen anderen Nachnamen.
Ist die Steuererklärung beim aktuellen oder beim alten Finanzamt abzugeben?
Soll der alte oder der neue Nachname+eTIN angegeben werden?
Es ist immer das (aktuelle) Wohnort-Finanzamt zuständig.
Und selbstverständlich muss man seinen Namen verwenden, den aktuellen.
Dazu gibt es ja die Steuernummer.
Unter dieser Nummer teilt man die Namensänderung mit.
MfG
duck313
Servus,
die ändert sich nicht nur mit dem Umzug in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Finanzamtes, sondern bereits mit Wechsel des Veranlagungsteilbezirks. Die Nummer, die gleich bleibt, ist die elfstellige Steuer-Identifikationsnummer.
Schöne Grüße
MM
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und die meinte ich auch (dazu hat man sie eingeführt).