Servus,
vielleicht noch ganz interessant, wie vieles bereits jetzt bereits beim FA vorliegt, bevor die Steuererklärung eingeht, und deswegen nur einen Beleg braucht, wenn es Datensalat gegeben hat - was das alles ist, kann man recht hübsch sehen, wenn man sich die „vorausgefüllte Steuererklärung“ herunterlädt: Lohnsteuerbescheinigung, praktisch alle Vorsorgeaufwendungen, Riesterkram, Leibrenten, Einkünfte aus irgendwelchen Beteiligungen (soweit bereits festgestellt), AfA bei Vermietung - ist alles eh schon beim FA. Die „Pendlerpauschale“ und Werbungskosten in Höhe der Nichtaufgriffsgrenzen brauchen eh keine Belege.
Und „Häusliche Arbeitszimmer“ im Stil der phantasmagoräischen Inseln und rätselhafte Dienstreisen, wenn diese als einzige von vielen nicht vom Arbeitgeber bezahlt werden, werden auch künftig ziemlich genau betrachtet werden, das ist sicher.
Schöne Grüße
MM