Steuererklärung ohne Belege

Wie soll denn die Steuererklärung ohne Belege ab dem Steuerjahr 2017 funktionieren?

Wird da nicht der dreiste Betrüger belohnt?
Wenn der Steuerpflichtige erst monatelang auf evtl. Rückfragen warten muss, dann ist doch die generelle Belegpflicht besser, dann hat er in einem Aufwasch alles vom Tisch.

F.

Huhu,

da wird eine Plausibilitätskontrolle gemacht, bei Abweichungen über einen Schwellenwert werden Belege angefordert.

Die funktioniert schon ewig. Von Steuerbescheinigungen von Kreditinstituten abgesehen habe ich schon seit wenigstens zehn Jahren keine Belege mehr beigelegt. Und die wird auch weiterhin funktionieren, weil es eine Frage der Verhältnismäßigkeit ist, ob man die Mitarbeiter beim FA Belege aushaken läßt oder in Kauf nimmt, daß der ein oder andere irgendwelche Auszahlungen absetzt, die es in Wirklichkeit nicht gegeben hat. Als Anreizsystem für den Steuerzahler fungiert im übrigen §370 Abgabenordnung.

Dann hattest du aber auch keine Handwerkerrechnungen abgesetzt und hattest auch keine Spendenbescheinigungen … oder ich übereifrige Sachbearbeiter beim Finanzamt!

Die Spenden waren allesamt nicht größer als 100 Euro (pro Stück) und die Handwerkerrechnungen allenfalls im dreistelligen Bereich. Belege haben niemanden interessiert. Wobei ich mich korrigieren muß: die Belege für zwei größere Projekte habe ich dann doch von mir aus beigelegt. Allerdings auch ohne die Zahlungsnachweise. Hat auch niemanden gejuckt.

Tja, meine Sachbearbeiter (habe seit letztem Jahr eine neue) scheinen aus Prinzip alles anzufordern. :frowning: Ich hatte zwar auch Handwerkerrechnungen im vierstelligen Bereich, aber es wurden alle angefordert, genau wie die Spenden auch. Mal sehen, wie es jetzt für 2017 läuft …

Hallo,

ich habe noch nie Belege mitgeschickt oder eingereicht.
Die Daten laufen durch eine Plausibilitätskontrolle und was dort auffällt wird untersucht.

Die Finanzämter hätten auch gar nicht das Personal um jede Quittung anzusehen.
Die enormen Kosten einer solchen Prüfung machen das schon unmöglich.

Gruß,
Steve

Es gibt in der Praxis große Unterschiede, je nach Finanzamt, Sachbearbeiter und (nicht zu unterschätzen) Arbeitsanfall beim Finanzamt. Es gibt in der Arbeitnehmerveranlagung gelegentlich die amtsintern so genannten „grünen Wochen“, da werden massenhaft Erklärungen völlig ungeprüft veranlagt wie vom Steuerpflichtigen erklärt, weil das Finanzamt im Bearbeitungsrückstand ist. Klingt unglaublich, ist aber so.

Servus,

vielleicht noch ganz interessant, wie vieles bereits jetzt bereits beim FA vorliegt, bevor die Steuererklärung eingeht, und deswegen nur einen Beleg braucht, wenn es Datensalat gegeben hat - was das alles ist, kann man recht hübsch sehen, wenn man sich die „vorausgefüllte Steuererklärung“ herunterlädt: Lohnsteuerbescheinigung, praktisch alle Vorsorgeaufwendungen, Riesterkram, Leibrenten, Einkünfte aus irgendwelchen Beteiligungen (soweit bereits festgestellt), AfA bei Vermietung - ist alles eh schon beim FA. Die „Pendlerpauschale“ und Werbungskosten in Höhe der Nichtaufgriffsgrenzen brauchen eh keine Belege.

Und „Häusliche Arbeitszimmer“ im Stil der phantasmagoräischen Inseln und rätselhafte Dienstreisen, wenn diese als einzige von vielen nicht vom Arbeitgeber bezahlt werden, werden auch künftig ziemlich genau betrachtet werden, das ist sicher.

Schöne Grüße

MM