Steuererklärung Rentner erste Tätigkeitsstätte

Hallo,

hier ist auch nochmal eine Übersicht mit den auszüfullenden Formularen: wer muss was ausfüllen?

Gruß
Christa

Guten Tag erstmal,
ich mache grade für meinen Vater das erste Mal die Einkommensteuererklärung. Er hat das früher selber gemacht, leider hatte er einen Schlaganfall und deswegen übernehme ich das. Leider habe ich keine wirkliche Ahnung. Ich benutze zur Hilfe eine Steuersoftware.

Er ist seit Jahren Rentner und bezieht eine Betriebsrente sowie eine Rente von der Rentenversicherung.

Jetzt werde ich nach der ersten Tätigkeitsstätte von ihm gefragt.

Meine Frage ist: Muss ich das denn ausfüllen, obwohl er Rentner ist?
Ich hab das so verstanden, dass das wichtig für die Werbekosten ist, die er ja eigentlich gar nicht mehr hat, da er wie gesagt Rentner ist. Oder hab ich das falsch verstanden?

Danke im Voraus für die Antworten und Hilfen.

Salve
Das haben Sie falsch verstanden.
Die Anlage N (für Nichtselbständig) ist nicht auszufüllen.
Das kann man in den Grundeinstellungen regeln.

In Ihrem Fall kann man die paar Zahlen aber auch fix in Papiervordrucke schreiben.
Ein netter Finanzbeamter würde bestimmt helfen.

Oder gibt es eine Kopie der Steuerklärung aus dem Vorjahr?

Sie brauchen den Mantelbogen (Anschrift, Bank etc), Anlage R für die Renten und die Anlage Vorsorgeaufwand für Versicherungen, fertig.

Viel Erfolg

Warum nicht. Laut Sachverhaltsdarstellung wird eine Betriebsrente bezogen. Das kann auch Arbeitslohn sein.

Nur wenn er selber kurz vor der Pensionierung steht oder ihm einige Windungen fehlen, die man für die Ausübung seines Berufes eigentlich benötigt. Denn das Finanzamt ist zur Hilfeleistung in Steuersachen nicht befugt. Und wie man oft erlebt, auch nicht befähigt.

Ich gehe ja auch nicht zur Krankenkasse, um mich dort zu den Risiken einer Operation unterrichten zu lassen.

Was genau ist das für eine „Betriebsrente“. Hinter diesem Begriff kann sich auch(!) Arbeitslohn verbergen. Bekommt er eine Lohnsteuerkarte? Oder eine andere Bescheinigung, aus der sich das ergibt?

Ich gehe im Folgenden davon aus, dass es sich um Arbeitslohn handelt.

Das mit der ersten Tätigkeitsstätte musst du nicht beantworten. Im Übrigen erhält er einen Werbungskostenpauschbetrag von 102 Euro

Betriebsrente, ok, Anlage N möglich, für eine Beurteilung muss man mehr wissen.

Aber ebensowenig wie das FA dürfen wir hier Hilfeleistung in Steuersachen geben.

virtuell die Vordrucke aushändigen ist etwas anderes, live im Finanzamt erst recht.
Vlt haben Sie (EnnoB) schlechte Erfahrungen mit Finanzbeamten gemacht, das bedeutet jedoch nicht, dass alle faul oder blöd sind.

Das einfachste wäre wirklich, der Fragesteller findet eine Kopie der letzten Erklärung seines Vaters und schreibt sie einfach ab, mit den aktuellen Zahlen.
Alternativ einmal zum Steuerberater und in den Folgejahren abschreiben, in so einem Fall ohne Gestaltungsmöglichkeiten eine günstige Lösung.

Vlt gibt es auch ein Forum zur verwendeten Steuersoftware, wenn es nur um das Handling geht in Sachen Tätigkeitsstätte.

Aber es besteht ein wesentlicher Unterschied:

Das Finanzamt darf es von Gesetz wegen nicht. Wir hier dürfen es nicht, weil es das Hausrecht des Forenbetreibers verbietet - unabhängig davon, ob uns das Gesetz es erlaubt oder nicht.