Steuererklärung Rentner

Hallo
Meine Mutter ist 91 Jahre mein Vater ist vor 4 Jahren gestorben,wir wissen nicht was wir machen sollen.
Meine Eltern waren vor Jahren ich vor ca.3-4 Jahren beim Finanzamt haben nachgrfragtwas mit eioner Steuererklärung ist, ,da wurde mir gesagt díe Mutter wäre nicht erfast.Sie hat jetzt für sich ca. 1800 Euro gesammt Rente sonst keine weiteren einkommen.Was mache ich richtig soll ich wieder hingehen,? soll ich mit Mutter zum Lohnsteuerhilfe Verein gehen oder keine schlafenden Hunde wecken ?Ich habe hehört das wenn es zum Fall kommt rückwirkend bis 2006 nachgezahlt werden muß ???
Was mache ich richtig ??
LG

Hallo!

meines Erachtens nach würde sich das FA selbst melden, schließlich kennen die die Rentenhöhe.

Und hier wäre doch sicherlich nur die Hälfte der Rente überhaupt steuerpflichtig, zusätzlich kann man die gesamten Eigenanteile für Kranken- und Pflegeversicherung auch noch abziehen.
Dann wird kaum noch etwas steuerpflichtiges übrigbleiben .

MfG
duck313

Hallo,

ob das so ist, weiß ich nicht.
Aber wenn die 1800 Monats- und nicht Jahreseinkommen sind, ist sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit steuerpflichtig.

Keine Steuern müssen Sie bezahlen, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen
maximal dem Grundfreibetrag entspricht. Dieser wurde im Sommer
rückwirkend zum 1.1.2015 auf 8.472 € erhöht.

Gruß
Christa

Hallo Christa !

Sicherlich ist 1.800 € die gesamte Monatsrente, eigene und Witwenrente.

Nur das ist eine schon langjährige Rentnerin , ihre Rente wird nur zu 50 % überhaupt herangezogen.

Also 900 € x 12 = 10.800 €

Damit wäre sie über dem Grundfreibetrag, klar.
Gut, formal muss man dann eine Steuererklärung machen. Aber man zahlt keine Steuer !

Aber sie kann doch noch mindestens ihre Eigenanteile der KV abziehen, bei ca. 10 % macht das ca. 2160 € im Jahr.

Und dann gibt’s noch weitere Abzugsmöglichkeiten, Krankheitskosten Mehraufwand…

Man kommt da leicht unter den Grundfreibetrag.

MfG
duck313

Hallo nochmal,

ich schreibe da aus Erfahrung, da ich seit Jahren die Steuererklärung meiner Mutter mache. Ihre monatliche Rente liegt UNTER 1800 €, natürlich werden da Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen, trotzdem musste sie letztes Jahr z. B. über 100 Euro nachzahlen. Und das war die letzten Jahre auch so. :frowning: Bei 1800 € fallen sicherlich höhere Steuern an.

Gruß
Christa

Hallo Christa,

zu berücksichtigen ist

  • Höhe der Rente (nicht der Nettoauszahlung nach Abzügen)
  • steuerpflichtiger Anteil der Rente (richtet sich nach der Art der Rente, kann im gegebenen Fall 50 % oder auch ein viel niedrigerer Ertragsanteil bis runter in die Gegend von 18% sein).
  • Häufig Einkünfte aus Versorgungsbezügen, die von den Empfängern mit Renten verwechselt werden, aber für die Besteuerung anders berücksichtigt werden
  • Höhe der Sonderausgaben
  • Höhe der außergewöhnlichen Belastungen

Schöne Grüße

MM

Hallo,

bei meiner Mutter sind es ca. 1900 brutto, also vor Abzug der Kranken- und Pflegeversicherung, ich nehme aber stark an, dass die 1800 aus dem UP netto gemeint waren.

Das Verhältnis steuepflichtig:steuerfrei ist bei meiner Mutter ca. 54:46 bei beiden Renten, Alters- und Witwenrente.
Versorgungsbezüge hat sie nicht. Unbeschränkt abzugsfähige Sonderausgaben sind kaum der Rede wert, der abzugsfähige Teil der beschrnkät abziehbaren Sonderausgaben ist deutlich höher, außergewöhnliche Belastungen hatte sie zwar geltend gemacht, lagen aber innerhalb der zumutbaren Belastung. Es gab noch abziehbare Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen, dennoch musste sie, wie gesagt, über 100 Euro nachzahlen.

Das beantwortet aber alles nicht die ursprüngliche Frage. :wink:

Viele Grüße
Christa

Doch, schon. heinz51 hat alles an der Hand, was er braucht, um eine mögliche ESt-Belastung zu berechnen.

Der Besteuerungsanteil ist bei Leibrenten mit Beginn 2005 und früher 50 Prozent, bei späterem Rentenbeginn wird er sukzessiv bis Beginn 2040 auf 100 Prozent erhöht. Der früher, bis 2005, maßgebliche „Ertragsanteil“, der sich nach dem Lebensalter bei Rentenbeginn richtet und bei normalem Renteneintrittsalter viel niedriger ist als 50 Prozent, spielt nur noch in wenigen Fällen eine Rolle.

Die häufigste Fehlerquelle ist in diesem Zusammenhang wie gesagt die Verwechslung von Versorgungsbezügen („Betriebsrente“) mit Renten. Der Unterschied ist eigentlich ganz einfach zu erkennen: Bezüge, für die man eine Lohnsteuerbescheinigung bekommt, sind steuerlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und keine Renten. Hier spielt dann der Versorgungsfreibetrag eine Rolle - Einzelheiten dazu möchte ich aber nicht gerne in die Luft schreiben, sondern nur, wenn das relevant ist.

Dass der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer überall herumgezerrt wird, ist ziemlich unglücklich, weil diese Zahl nur eine Bedeutung hat, wenn man gleichzeitig auch alle Schritte von der Ermittlung der Einkünfte bis zum zu versteuernden Einkommen berücksichtigt. Wenn man den Grundfreibetrag auf die Summe der Einnahmen anwendet, ist das Ergebnis völlig sinn- und aussagelos.

Die beiden wichtigsten Schritte auf diesem Weg - Abzug von Sonderausgaben und ggf. Abzug von außergewöhnlichen Belastungen - haben so viele Einzelaspekte, dass es nirgendwo hin führt, wenn man hier spekulativ irgendwas schätzt.

Entscheidend ist, dass man, wenn man die voraussichtlich festzusetzende Einkommensteuer kennen will, dass man Schritt für Schritt genau so vorgeht, wie das bei der Veranlagung auch gemacht wird. Recht einfach lässt sich das mit „Elster Formular“ simulieren - dort wird auch eine inzwischen recht gut entwickelte Plausibilitätsprüfung vorgenommen, so dass einige wichtigen Fehler gar nicht eingegeben werden können bzw. die Berechnung nicht angestoßen werden kann, solange die Fehler bestehen.

Die Antwort auf

ist: „Erstelle eine Einkommensteuererklärung mit den Daten, die Du hast. Die wesentlichen relevanten Daten sind bereits durch die DRV, eventuell durch die Unterstützungskasse und die Krankenversicherung an die Finanzbehörden übermittelt worden, es ist also völlig gleichgültig, ob in der Steuererklärung richtige oder verkehrte Zahlen stehen, weil die sowieso bei der Veranlagung von den beim Fiskus vorliegenden Werten überschrieben werden. Das Wesentliche, was hier individuell eine Rolle spielen könnte und dem Fiskus noch nicht bekannt ist, sind Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen, außergewöhnliche Belastungen, Behinderung - alles andere liegt beim Fiskus schon vor.“

Und last, but not least: Wenn man sich in so einem Fall wie dem beschriebenen nicht zutraut, eine ESt-Erklärung zu erstellen oder das schlicht nicht mag, ist die Idee von heinz51 genau richtig: Wenn keine Einzelheiten eine Rolle spielen, die er in der Beschreibung des Sachverhalts verschweigt (z.B. die über einen Pool vermietete Ferienwohnung an der Costa Brava), kann das ein Lohnsteuerhilfeverein so gut machen wie ein Steuerberater, bei geringeren Kosten. Beim Lohnsteuerhilfeverein darf man allerdings nicht damit rechnen, dass dort jemand beantragt, künftig auf die Vorlage von ESt-Erklärungen zu verzichten: Den Hunderter (oder sowas) Jahresbeitrag möchte man sich ja schon gerne erhalten.

Schöne Grüße

MM

1 Like

Ich würde mal beim Finanzamt anrufen und fragen!

bergundtal

Nach deiner aktuellen Antwort schon eher. :smile:

Aber dann kann ich noch in eigener Sache nachhaken.

Woran könnte es liegen, dass er trotz Rentenbeginn vor 2005 bei ca. 53 % liegt?

Ich nehme an, das ginge nur, wenn man keine ESt (nach)zahlen muss, sei sie auch noch so gering?

Viele Grüße
Christa

Es ist ausgeschlossen, dass der Besteuerungsanteil bei 50% liegt. Die 50% galten 2005. Der seinerzeit errechnete Berag ist fix, alle Rentenerhöhungen gehen voll in den Besteuerungsanteil ein.

Daher komt auch der Besteuerungsanteil von 53%.