Hallo,
ich habe hier eine konkrete Frage zur Steuererklärung.
Ich habe versäumt die Steuererklärungen für 2014 und 2015 abzugeben. Nun habe ich eine Schätzung für die genannten Jahre erhalten.
Dorst steht: Unter Vorbehalt der Nachprüfung nach §165 Abs. 1 A0 und Voräufig nach §165 Abs. 1 Satz 2 A0.
Ich vermute, dass die Höhe der Schätzung eher zu meinem Günsten ausgefallen ist oder ziemlich genau zutrifft.
Meine Frage ist, ob ich trotzdem die Stuererklärung für die beiden Jahre abgeben muss, wenn ich die Schätzung akzeptiere und bezahle.