Steuererklärung trotz Schätzung des Finanzamtes notwendig?

Hallo,
ich habe hier eine konkrete Frage zur Steuererklärung.
Ich habe versäumt die Steuererklärungen für 2014 und 2015 abzugeben. Nun habe ich eine Schätzung für die genannten Jahre erhalten.
Dorst steht: Unter Vorbehalt der Nachprüfung nach §165 Abs. 1 A0 und Voräufig nach §165 Abs. 1 Satz 2 A0.

Ich vermute, dass die Höhe der Schätzung eher zu meinem Günsten ausgefallen ist oder ziemlich genau zutrifft.

Meine Frage ist, ob ich trotzdem die Stuererklärung für die beiden Jahre abgeben muss, wenn ich die Schätzung akzeptiere und bezahle.

Wenn die Bescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen, wirst du wohl bald eine Betriebsprüfung bekommen. Ansonsten befreien dich Bescheide nicht von der Pflicht, Steuererklärungen abzugeben.

Kann in der gegebenen Situation auch eine freundliche Einladung zur Abgabe der Steuererklärung(en) sein, weil auf diese Weise im Zuge der Nachprüfung jede Änderung noch möglich ist, auch zu Gunsten des Steuerpflichtigen.

Schöne Grüße

MM

1 Like