Steuererklärung verstorbener Ehemann

Hallo an alle,

ich hätte da mal eine Frage.
Es geht um Ehepaar X. Nehmen wir an, Herr X war zuvor Alleinverdiener und seit 2 Jahren in Rente. Er hat zuvor immer die Steuerklärung für die beiden angefertigt und abgegeben. Im Januar 2016 ist er verstorben.
Wie müßte seine Witwe in diesem Falle bei der Steuererklärung für das Jahr 2015 vorgehen? Müßte sie diese praktisch so anfertigen, als ob ihr Mann noch leben würde und diese einfach unterschreiben (da der Verstorbene dieses komplette Jahr 2015 noch gelebt hat)? Das heißt könnte die Ehefrau die Steuerklärung für die verstorbene steuerpflichtige Person in ihrem Namen anfertigen? Oder gäbe es in diesem Fall Besonderheiten zu beachten?

Vielen Dank!
Effi

Die Steuererkärungspflicht geht auf den oder die Erben über, wenn die Frau alles erbt oder wenn die anderen Erben einverstanden sind, kann (bzw. eventuell muss) sie die Erklärung abgeben. Für 2015 noch für das Ehepaar zur gemeinsamen Veranlagung (oder in Ausnahmefällen, klingt hier aber nicht dnach, für den Verstorbenen zur Einzelverlagung). 2016 theoretisch vom 01.01. bis zum Todestag eine Steuererklärung mit Verstorbenem, für den Rest des Jahres alleine. Aber praktisch gesehen dürfte das Finanzamt keine Probleme machen, wenn die Witwe 2016 alleine abgibt und die Angaben des verstorbenen Ehemannes einträgt, die fummeln sich das dann schon hin.

Die Ehefrau gibt für 2015 und 2016 jeweils eine gemeinsame Steuererklärung für die Eheleute ab. Da wird nichts aufgeteilt. Die Steuererklärung wird für die Steuerpflichtigen abgegeben - tot oder lebendig.

Nein. Die Voraussetzungen für eine Ehegattenveranlagung waren auch 2016 erfüllt, siehe § 26 (1) Satz 1 EStG.

Allerdings werden auch bei der Zusammenveranlagung zunächst die EInkünfte der Eheleute getrennt ermittelt, erst danach werden die Ehegatten wie ein Steuerpflichtiger behandelt (26b).

Und sogar noch mehr:
Auch für 2017 kann die Witwe den Splittingtarif beokmmen (32a (6))

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Was genau ist mit „die“ Steuererklärung gemeint?

Hier sind doch möglicherweise mehrere zu fertigen.

  • Einkommensteuererklärung 2015 für die Ehegatten
  • Einkommensteuererklärung für die Ehegatten
  • Feststellungserklärung 2016 für die Erbengemeinschaft
  • Erbschaftsteuererklärung auf den Todestag für den Erbfall

Dass hier explizit nach 2015 gefragt wird, bedeutet nicht, dass nur für 2015 geantwortet werden müsste. Siehe dazu aber die Antwort von RotAlge und meine Einlassung darauf.

Gnadensplitting ja, aber die Frage ist doch, ob eine gemeinsame Steuererklärung.

Hallo,

im Prinzip ja, aber das Finanzamt wird als erstes die fehlende Unterschrift des Verstorbenen bemängeln.
Deswegen empfiehlt es sich, auf der 1. Seite des Mantelbogens gut sichtbar beim Namen des Verstorbenen zu vermerken: „gestorben + Todesdatum“.
Mit der Steuererklärung zusammen eine Kopie der Sterbeurkunde mitschicken.

Gruß

Nein.

In 2016 echtes Splitting und gemeinsame Einkommensteuererklärung. Es genügt, wenn die drei Voraussetzungen an einem Tag im Jahr vorgelegen haben.

Für 2017 stimme ich dir zu, deshalb hatte ich diesen Satz auch weiter unten abgesetzt.

Im Übrigen wäre hier noch einiges klärungsbedürftig, zumindest für die Fragestellerin. Nämlich beispielsweise das Spannungsfeld zwischen Einkommensteuer (Zufluss-/Abflussprinzip) und Erbschaftsteuer (Stichtagsprinzip).

Aber dann sitzen wir wohl morgen noch an diesem Faden.

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Die kann man ohnehin erst ab 2017 machen, vorher geht gar nicht.
Also wirklich, was soll die Frage?

Man merkt durchaus, wer für den Beraterberuf geeignet ist. Die anderen wundern sich und fragen sowas.

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Danke für die Hilfe!