Hallo an alle,
ich hätte da mal eine Frage.
Es geht um Ehepaar X. Nehmen wir an, Herr X war zuvor Alleinverdiener und seit 2 Jahren in Rente. Er hat zuvor immer die Steuerklärung für die beiden angefertigt und abgegeben. Im Januar 2016 ist er verstorben.
Wie müßte seine Witwe in diesem Falle bei der Steuererklärung für das Jahr 2015 vorgehen? Müßte sie diese praktisch so anfertigen, als ob ihr Mann noch leben würde und diese einfach unterschreiben (da der Verstorbene dieses komplette Jahr 2015 noch gelebt hat)? Das heißt könnte die Ehefrau die Steuerklärung für die verstorbene steuerpflichtige Person in ihrem Namen anfertigen? Oder gäbe es in diesem Fall Besonderheiten zu beachten?
Vielen Dank!
Effi