Steuererklärung Vorjahr Weihnachtsgeld zurückgezahlt

Hallo an alle,

im Vorjahr wurde aufgrund von Kündigung das Weihnachtsgeld Brutto vom Arbeitgeber mit der Januar-Abrechnung einbehalten.
Was passiert mit den zuviel (?) gezahlten Steuern? Sind diese in der aktuell fälligen Steuererklärung abzusetzten? Falls ja, wo und wie?

Wenn es zurückgefordert wurde, gehört es ins neue Jahr (Werbungskosten). Wenn es eine Korrekturabrechnung des Novembergehalts war, die erst mit dem Januar-Gehalt verrechnet wurde, dann gehört es ins alte Jahr (geringerer Arbeitslohn).

Vielen Dank für die Antwort!
Sofern das Weihnachtsgeld im Januargehalt einbehalten worden wäre, würden die steuerlichen Abzüge vom Weihnachtsgeld als Werbungskosten angegeben?

Nein. Du musst unterscheiden: wurde das Novembergehalt korrigiert (egal wann es abgezogen wird) dann ist es ein geringerer Arbeitslohn im alten Jahr.

Wenn es aber im alten Jahr alles so belassen wird, keine korrigierte Lohnabrechnung, dann ist der Abzug gesamt (also brutto) als Werbungskosten zu betrachten (im neuen Jahr).

Vielen Dank für die Erklärung.
Als welche Werbungskosten wäre dies einzusetzen?

Sonstige Werbungskosten in der Anlage N und vielleicht im Anschreiben an das Finanzamt kurz erläutern.

Vielen Dank für die Erläuterungen !