Zuständiges Finanzamt: Grundsatz zur örtlichen Zuständigkeit
Im Normalfall ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk Sie im Zeitpunkt der Abgabe der Einkommensteuererklärung wohnen. Im Fachjargon spricht man vom so genannten Wohnsitzfinanzamt. Haben Sie mehrere Wohnsitze, hängt die Zuständigkeit des Finanzamts für Ihre Einkommensteuererklärung von Ihrem Familienstand ab. Je nachdem, ob Sie verheiratet oder ledig sind, gilt Folgendes:
Ledige: Bei mehreren Wohnorten ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk Sie sich überwiegend aufhalten.
Verheiratete: Ist die Ehe noch intakt, ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Familie vorwiegend aufhält (Familienwohnsitz).
Tipp: Leben Sie in einer Großstand oder haben überhaupt keine Ahnung, welches Finanzamt für Sie zuständig ist, gehen Sie im Internet auf das Portal www.finanzamt.de. Suchen Sie sich ein Finanzamt in Ihrem Bundesland/Ihrer Stadt und Sie rufen dort an. Der Finanzamt-Mitarbeiter kann Ihnen dann das für Sie zuständige Finanzamt nennen.
Quelle: https://www.steuern.de/zustaendiges-finanzamt.html