Steuererklärung wo abgeben?

Grüß euch… Für die meisten habe ich gewiss eine sehr einfache Frage die schnell beantwortet ist.
Ich bin zum 1.1.2016 in einen anderen Kreis /Bundesland gezogen… Aber wo gebe ich jetzt die Steuererklärung für 2015 ab… In meinem alten Kreis bzw alter steuerbehörde wo ich versteuert habe oder im neuen Kreis???

Über flotte antworten würde ich mich sehr freuen :+1:

Hallo ganz einfach beim Finanzamt da wo man wohnt abgeben .
viele Grüße noro

Zuständiges Finanzamt: Grundsatz zur örtlichen Zuständigkeit

Im Normalfall ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk Sie im Zeitpunkt der Abgabe der Einkommensteuererklärung wohnen. Im Fachjargon spricht man vom so genannten Wohnsitzfinanzamt. Haben Sie mehrere Wohnsitze, hängt die Zuständigkeit des Finanzamts für Ihre Einkommensteuererklärung von Ihrem Familienstand ab. Je nachdem, ob Sie verheiratet oder ledig sind, gilt Folgendes:

Ledige: Bei mehreren Wohnorten ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk Sie sich überwiegend aufhalten.
Verheiratete: Ist die Ehe noch intakt, ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Familie vorwiegend aufhält (Familienwohnsitz).

Tipp: Leben Sie in einer Großstand oder haben überhaupt keine Ahnung, welches Finanzamt für Sie zuständig ist, gehen Sie im Internet auf das Portal www.finanzamt.de. Suchen Sie sich ein Finanzamt in Ihrem Bundesland/Ihrer Stadt und Sie rufen dort an. Der Finanzamt-Mitarbeiter kann Ihnen dann das für Sie zuständige Finanzamt nennen.

Quelle: https://www.steuern.de/zustaendiges-finanzamt.html

Die richtige Quelle ist natürlich § 19 AO. Sofern es hier überhaupt um die Einkommensteuer geht und nicht etwa um eine andere Steuerart - darüber steht ja nichts im Sachverhalt.

Gerade in Rechtsdingen ist es vorteilhaft, nicht in irgendwelchen Drittquellen herumzustochern, wo jeder seine Meinung ablässt, sondern das Gesetz aufzusuchen.

Es ist übrigens nicht ganz verkehrt, seine Einkommensteuererklärung an das alte Finanzamt zu senden. Da es keine Pflicht gibt, dem Finanzamt seine Adressänderung mitzuteilen, weiß das Finanzamt ja nicht, dass jetzt ein anderes Finanzamt zuständig ist und wird im Zweifel eine Erinnerung an die Abgabe versenden (im März passiert das freilich noch nicht). Es hat dann die Möglichkeit, die Unterlagen an das neue Finanzamt abzugeben.

Das hiner der Drittquelle aufgeführte Beispiel mit Heike Müller ist im Übrigen falsch. Die Steuererklärung ist vor Fristablauf eingegangen, daran ändert die interne Ablaufstruktur der Finanzverwaltung nichts.

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Mein Hinweis auf die Quelle ist dazu da, um nicht den Eindruck zu erwecken, es handelt sich um mein Wissen.
Aber, hier:

Tipp: Leben Sie in einer Großstand oder haben überhaupt keine Ahnung, welches Finanzamt für Sie zuständig ist, gehen Sie im Internet auf das Portal www.finanzamt.de. Suchen Sie sich ein Finanzamt in Ihrem Bundesland/Ihrer Stadt und Sie rufen dort an. Der Finanzamt-Mitarbeiter kann Ihnen dann das für Sie zuständige Finanzamt nennen.<<
kann sich der Fragesteller orientieren.
Im allgemeinen haben sie Recht.

Besten Dank für die Erklärung, wirklich sehr hilfreich und genau das was ich brauchte!

Dieser Tip vernachlässigt die Großstadtregelung § 19 (3) AO.

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Nein, bin von der Großstadt eher aufs Land gezogen.