steuererklärung

Liebe/-r Experte/-in,
eine Erbengemeinschaft muss jährlich die „Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung“ einreichen. Dabei gibt es Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die Einnahmen daraus werden aber ausschließlich zum Abtragen der Schulden des Erblassers verwendet (nicht nur Hypothekenzins-der ist ja absetzbar). Auf den Bescheid folgt dann jährlich eine „private“ Steuernachzahlung von ca 1500€; kann diese Steuernachzahlung bei der Steuererklärung des Folgejahres geltend gemacht werden?
Wäre super, wenn mir jemand sagen könnte, wo das angegeben werden kann.
Vielen Dank im Voraus
Raimund

hallo,

ein ganz klares NEIN. in der IEnkommensteuer werden nur die einkünfte aus den einkommensarten festgehalten. kosten/Schulden aus einem privatrechtlichen Sachverhalt gehören nicht dazu da diese nicht unmittelbar mit dem Einkommen in Verbindung zu bringen ist.

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Hallo Sven,
danke für die Antwort, auch wenn sie nicht so ausgefallen ist, wie ich es mir erhofft hätte.
Schade :frowning: :frowning: :frowning: :frowning:
Gruß
Raimund

Hallo,

m.E. nach ist die Zahlung im nächsten Jahr nicht relevant. Es handelt sich ja um eine Steuerzahlung.

MFG
TOPU

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Lieber Fragesteller,

ich kenne mich in diesem Teilbereich des Einkommensteuererklärung leider nicht aus.

Wenn ich die Darstellung richtig verstanden habe:
Es gibt eine Erbengemeinschaft, die (u.a.) eine Immobilie geerbt hat.
Diese Immobilie ist vermietet.
Dadurch hat die Erbengemeinschaft jährliche Einnahmen aus „Vermietung und Verpachtung“ (Anlage VuV).
Die Erbengemeinschaft hat auch Schulden des Erblassers durch die Annahme der Erbschaft geerbt.

Man muss streng Trennen:
A) Die Erbschaft - Erbschaftssteuer
Hier konnten ALLE Schulden und Kosten, die mit der Erbe verbunden waren von der „positiven“ Erbmasse abgezogen werden. Nur auf den verbleibenden positiven Betrag wurde die Erbschaftssteuer berechnet.

B) Jährliche zu versteuernde Einkünfte aus dem gemeinschaftlichen Erbe
Von dem einmaligen Vorgang des Erbens völlig getrennt zu sehen ist die Steuerpflicht aus den jährlichen Einkünften aus der Erbschaft.

In den jährlichen Einkommensteuererklärungen der Erbengemeinschaft spielen geerbe Schulden meiner Meinung nach keine Rolle!

Auf den Bescheid folgt dann jährlich eine „private“
Steuernachzahlung von ca 1500€; kann diese Steuernachzahlung
bei der Steuererklärung des Folgejahres geltend gemacht
werden?

Nein, siehe § 12 Nr. 3 EStG.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald