Hallo zusammen,
Ich bin dabei meine Steuererklärung für 2017 zu machen. Ich hatte 2017 den Job gewechselt,weil ich mit meinem Freund zusammen ziehen wollte. Mein neuer Arbeitgeber hat die neue Adresse,die auch auf der Lohnsteuerbescheinigung steht. Ich hatte mich noch nicht umgemeldet da alles so schnell ging. Unserer Beziehung ging kurz darauf leider auseinander und ich wohnte wieder in meiner vorherigen Wohnung und pendelte zum neuen Arbeitgeber,was sehr aufwendig ist. Nach einigen Wochen kamen mein Freund und ich wieder zusammen aber ich bin immer noch in meinem alten Wohnort gemeldet weil ich dort noch meine Wohnung habe. Nun weiss ich nicht,weil ich ja ab und zu auch ein paar Tage von ihm aus fahre,was extrem kürzer ist zur Arbeit,wie ich das bei der Steuererklärung eintragen muss,denn es ist ja nicht in Ordnung und rechtens,alle Wege von meiner alten,noch bestehenden, Wohnung aus anzugeben.Wie muss ich das eintragen?
Danke schonmal für alle Antworten
Wäre es so schwer, die Fahrtstrecken nach den Tagen aufzuschlüsseln ?
120 Tage je 56 km, 10 Tage je 5 km als Beispiel.
Im Grund müsste man es nicht mal, wenn Du deine bisherige Wohnung behalten und als 1. Wohnsitz ansiehst.
Und am Wohnort Freund/neue Arbeitsstelle ? Bist Du da bei der Gemeinde gemeldet ?
MfG
duck313
Danke erstmal…nein ich bin eben nicht bei meinem Freund gemeldet weil ich doch hergezogen war,den neuen Job angefangen hatte und dann hätten wir uns nach ein paar Tagen schon getrennt und ich bin immer gependelt…erst nach und nach hab ich dann Mal bei ihm und mal in meiner Wohnung gelebt…ich frag ja nur weil mein neuer Arbeitgeber die Adresse von meinem Freund als meine Anschrift hat und natürlich steht diese auch auf der elektronischen Lohnsteuerabrechnung für 2017,gemeldet bin ich aber in meiner Wohnung im anderen Ort
Auch „Chefs“ können nur offizielle Wohnortangaben nutzen.
Entweder Du meldest dich auch dort vor Ort an, meinetwegen als 2. Wohnsitz oder lässt die Anschrift beim Arbeitgeber ändern.
Wenn Du an der alten Adresse bleibst (was ja bei dem Durcheinander mit dem Freund geraten ist) dann gelten die Fahrtkilometer von dort.
es steht dir aber frei, die Rechnung zu splitten.
das Finanzamt ist nicht böse, wenn man es so macht wie man es tatsächlich nutzt. Selbst wenn man es nicht müsste !
MfG
duck313
Dankeschön,das hab ich soweit verstanden…eins noch bitte,dann ist es also nicht schlimm ,dass auf der elektronischen Lohnsteuerabrechnung die Anschrift meines Freundes steht und ich gebe die Unterlagen wie gewohnt in meinem Wohnort beim Finanzamt ab?
Das Finanzamt wird den Widerspruch zwischen der Anschrift und den gefahrenen Kilometern vom alten Wohnort schon bemerken und eine sehr gut Erklärung haben wollen.
Die Meldeadresse ist irrelevant. Es kommt auf den tatsächlichen Wohnsitz an, das ist völlig unabhängig von der Meldeadresse. Sonst würde ich mich einfach bei meinem 800 km entfernt wohnenden Bruder anmelden und damit einen erstaunlich weiten Arbeitsweg für meine Steuererklärzúng zusammenbekommen!
Hallo Barbara,
erstmal vorab: Lass Dir die Pferde nicht scheu machen. Es ist für die Berücksichtigung der Fahrtkosten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte vollkommen schnurzpiepe, wie, wo und warum Du gemeldet bist. Es gibt im Einkommensteuerrecht genau einen Punkt, wo es auf die Meldeverhältnisse ankommt, das ist der § 24b EStG, der den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende regelt. Sonst nirgends.
Du musst aber dem Menschen, der Dich zur ESt veranlagt, erklären, was Du meinst, weil er das ja nicht von sich aus wissen kann.
Das geht am einfachsten so, dass Du in Zeile 31 der Anlage N, bei den Angaben zur Entfernungspauschale, zwei verschiedene Tätigkeitsstätten anlegst, in deren Bezeichnung zu erkennen ist, dass es sich nicht um verschiedene erste Tätigkeitsstätten handelt, sondern um die eine einzige, die aber von verschiedenen Wohnungen aus angefahren wird. z.B.:
- BASF Ludwigshafen ab Waschgasse Weisenheim a Sand
- BASF Ludwigshafen ab C-Spitzweg-Str Frankenthal
Musch halt ein bissle mit dem beschränkten Raum in diesem Feld spielen. Wenn sich nichts Verständliches darin unterbringen lässt, packst Du ein Beiblatt dazu, in dem die Eintragungen mit einem kurzen Satz, maximal zwei, aber nicht mehr, erläutert sind.
So, und zu diesen beiden angelegten Arbeitsstätten schreibst Du dann die Entfernungskilometer und die Anzahl der Tage hin - Hinweis: Wenn die Gesamtzahl der Tage zu 1) und 2) nicht mehr als 230 beträgt, wird sie nicht im Einzelnen nachgeprüft - praktisch niemand fährt an so vielen Tagen zur Arbeit, aber in diesem Punkt ist der Herr Dr. Schäuble großzügig.
Moral: Kaum macht man’s richtig, schon geht’s!
Schöne Grüße
MM
Vermutlich hat sowas in der Richtung mal im Konz als besonders ausgebuffter Geheimtrick gestanden - irgendwoher muss die Legende von der Melderei doch kommen!
Schöne Grüße
MM