Steuererklärungen in 2 Ländern (6+6 Monate) ?

Hi.

Wenn jemand Januar bis Juni in Österreich gelebt und gearbeitet hat und Juli bis Dezember in Deutschland gelebt und gearbeitet hat, muss/kann er seine Steuererklärung in beiden Ländern (für je ein halbes Jahr) machen?

Danke
M.

Zu unterscheiden sind Steuerpflicht und Steuererklärungspflicht.

Wenn die Person ihren Wohnsitz in Deutschland hatte, ist sie in Deutschland auch steuerpflichtig. Auf die Dauer des Innehabens des Wohnsitzes kommt es dabei nicht an. Eine Ausnahme könnte nach dem Doppelbesteuerungsabkommen vorliegen, wenn ein nichtdeutscher Arbeitgeber einen Arbeitnehmer für weniger als 183 Tage in Deutschland beschäftigt. Ob die Person in Österreich steuerpflichtig ist (wird sie wahrscheinlich sein, sollte aber jemand mit genauerer als meiner Kenntnis des österreichischen Steuerrechts prüfen) ist egal.

Eine Steuererklärungspflicht in Deutschland wird auch bestehen, es sei denn, die positive Summe der österreichischen Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, beträgt weniger als 410 € (neben anderen Voraussetzungen). Die österreichischen Einkünfte sind in Deutschland zwar dem Grunde nach zu besteuern, jedoch gegebenenfalls nach Maßgabe des Doppelbesteuerungsabkommen freizustellen. Allerdings sind sie in Deutschland im Rahmen der Steuererklärung anzugeben, sie werden im Rahmen des Progressionsvorbehalts bei der Höhe der Steuer berücksichtigt.

Das klingt sehr komplex.
Geht es auch bezogen auf das konkrete Beispiel verständlicher?
Konkret:

  • Deutscher lebt und arbeitet einige Jahre in Ö, hat dort ein durchschnittliches Einkommen
  • Er wechselt mit dem 1.7. nach Deutschland, sowohl Wohnsitz als auch Arbeitsstelle.
    Muss/kann er nun fürs 1.Halbjahr in Ö und fürs 2.Halbjahr in D eine Steuererklärung machen?

Das Beispiel ist nicht ausreichend konkret. Gegebenenfalls Familienstand, Art der Einkünfte (nichtselbständige Arbeit?), Höhe der Einkünfte, gegebenenfalls gewöhnlicher Aufenthalt, gegebenenfalls Steuerklassen in D, gegebenenfalls Sitz und Betriebsstätte eines Arbeitgebers, da fehlt ein bißchen was im Sachverhalt.

Wahrscheinlich besteht Steuerpflicht und Steuererklärungspflicht in Deutschland. Zu den Pflichten in Österreich bin ich nicht fachkundig.