Hallo!
Ich bin neu hier im Forum und habe eine interessante Frage die mir wirklich sehr wichtig ist und mich freuen würde, wenn mir da jemand helfen kann:
Ein Mann aus Deutschland möchte seine taiwanesische Freundin heiraten, die in Taiwan lebt und bisher dort auch gearbeitet hat. Gegen Ende des Jahres, wenn sie ihr Visum zur Familienzusammenführung bekommt, wird sie dann zu ihm nach Deutschland ziehen.
Nun meine Frage: Wenn der Deutsche nächstes Jahr seine Steuererklärung für 2009 macht, wird die Steuer dann für beide für das ganze Jahr zusammen berechnet, oder ab dem Tag der Hochzeit, oder erst ab dem Tag, an dem beide zusammen wohnen? Wird das ganze Jahr berechnet, dann müssten die Beiden ja einiges an Steuern zurück gezahlt kriegen, wenn Sie in dem Jahr stark unterschiedliche Einkommen hatten, oder? …
Wenn die Person heiratet und der Ehegatte kommt noch vorm Jahresende nach Deutschland, dann sind beide hier unbeschränkt steuerpflichtig. Es wird der Splittingtarif angewandt. Wenn nur einer Arbeitslohn bezieht, entspricht der Splittingtarif der Steuerklasse III.
Hier bleibt jedoch zu beachten, dass die Einkünfte der Ehefrau noch hinsichtlich des Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen sind, § 32a EStG.
Hallo Oerdiz!
Danke für die schnelle Antwort. Das mit dem Splitting-Tarif ist mir aber noch nicht klar. Bedeutet das denn, dass die Einkünfte für das ganze Jahr zusammengerechnet und dann für die Steuer berechnet werden, oder wird das dann nur ab dem Zeitpunkt des zusammen wohnens berechnet?