Hallo,
wenn jemand 38.400€ Jahrebrutto hat.
Jeden Tag pro Strecke 81KM fahren muss (kürzeste Strecke)
[Hin- und Rückfahrt sind 162KM]
Die 960€ werden nicht anders beansprucht!
Die Person soll ledig sein und somit mit Steuerklasse 1 versteuert werden.
Die Pauschale wäre somit ja: 0,30*230Tage*81KM = 5832,00€
Wieviel würde diesem menschen nun vom Finanzamt zurückgezahlt werden (wenn man in diesem beispiel nur die Pendlerüauschale berücksichtigt)
Danke schonmal für euere Antworten
Hallo,
kann man so nicht genau sagen, es kommt u.a. noch auf die Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen, anderen Einkünfte…
an.
Bzgl. der Erstattung hängst auch noch davon ab, ob z.B. ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen war.
Gruß,
Markus
Wie gesagt wir gehen von KEINEN ANDEREN WERTEN AUS
Keine Freibeträge, nichts einfach REIN NUR DIE PENDLERPAUSCHALE.
Wie wird errechnet wieviel von diesem Betrag auf das Konto der Beispielperson überwiesen wird?
Danke!
Es sind NUR Werbungskosten…
Moinsen,
kann man trotzdem nicht sagen…
Es werden nicht die Werbungskosten bzw. hier ein Teil der Pendlerpauschale erstattet, sondern nur ggf. zuviel gezahlte Einkommensteuer.
Die Pendlerpauschale ist ein Teil der Werbungskosten, der die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mindert. Nicht mehr und nicht weniger.
Das Finanzamt erstattet nur zuviel gezahlte Steuern. Nicht mehr und nicht weniger.
Schöne Grüße
e
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Jahresbrutto 38400 (enspspr 3200 pro Monat==>LStAbzug pM 613)
- Entfernungsp 5346
- Kto Führung 16
- Arbeitsmittel 100
= Einkünfte 32938
- Sonderausg (Vers, geschätzt) 2000
- Sonderausg Pausch 36
= zu versteuerndes Einkommen 30902
ESt hierauf = 6097
- LSt 613 * 12 = 7356
Erstattung 1259
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Hallo,
du willst das zu versteuernde Einkommen dieses Falls also nur mit Einkünften aus §19EStg und den Pauschalen für die Sonderausgaben berechnen?
Die Einkommensteuer berechnet sich dann nach der Formel des §32a EStg.
Diese ganze Berechnung ist mir aber momentan etwas zu kompliziert.
Gruß,
Markus
Entschuldigung, woher kommen denn die Zahlen für Arbeitsmittel und Kontoführung? Sind das Pauschbeträge die zusätzlich zum Werbepauschbetrag abgezogen werden dürfen?
Das sind Beträge unterhalb der sog Nichtbeantstandungsgrenze, die das FA auch ohne Belege und ohne weitere Prüfung anerkennen kann.
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Hallo, dankeschön für die Erklärung. 