Steuererleichterung bei Erbschaft, wenn

eine Firma die Angestellten mindestens 10 Jahre einstellt und die Firma mindestens 15 Jahre weitergeführt wird.

Man hat bisweilen das Gefühl, dass die SPD, und insbesondere Herr Steinbrück, in irgend einem Traumland lebt(oder die Planwirtschaft anstrebt)…oder aber Ziele hat, die durch ungeschicktes Schwafeln versucht werden, zu verbergen.

Anders kann man sich dieses gequirlten Blödsinn nicht erklären. Und dafür stehen die im Schlips und Anzug rum und verbrauchen unsere Steuergelder.

Servus,

lies einfach mal § 13a des aktuell gültigen ErbStG. Dann siehst Du, dass der wesentliche Unterschied zur bestehenden Fassung in dem Vorschlag liegt, zusätzlich zur Fortführung des Betriebes die Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Der Vorschlag soll dem entgegen wirken, dass man sonst relativ leicht die Hülle des Betriebes stehen lassen und die Arbeit nach Cluj verlegen kann.

Was das mit Planwirtschaft zu tun hat, bleibt mir rätselhaft. Eine extrem marktwirtschaftlich orientierte, weil vollkommen allokationsneutrale Lösung wäre die Anhebung des Erbschaftsteuersatzes auf 100% bei irgendwelchen persönlichen Freibeträgen und gleichzeitiger Umlage des gewonnenen Betrages auf Ertragsteuerermäßigungen. Dass es überhaupt ein Erbrecht gibt, ist ökonomisch wohl kaum zu begründen.

Falls Du nicht jetzt gleich erklärst, dass es ja auch eine volkswirtschaftlich nutzenstiftende Leistung ist, wenn man für das Ableben des Erblassers sorgt.

Schöne Grüße

MM