Steuerermaessigung §35EStG

Hallo
Angenommen man hat negative und positive Einkuenfte aus Gewerbebetrieb.Wird dann die Steuerermaessigung in der Einkommensteuer nur von den positiven Einkuenften berechnet oder von dem Saldo aus positiven und negativen??

Habe gehoert das lt. FA eigentlich der Saldo stimmt es jedoch ein anhaengiges Urteil gibt??

Weiss da jemand mehr?

Habe gehoert das lt. FA eigentlich der Saldo stimmt

Nicht laut FA, sondern lt. Gesetz

es jedoch ein anhaengiges Urteil gibt??

stimmt

Habe gehoert das lt. FA eigentlich der Saldo stimmt

Nicht laut FA, sondern lt. Gesetz

es jedoch ein anhaengiges Urteil gibt??

stimmt

Hallo zusammen,

m.E. wird die Steuerermäßigung nach § 35 EStG nach dem Gewerbesteuermessbetrag berechnet.

Ich habe nun schon einige Gewerbebetriebe mit einem negativen Gewerbeertrag gesehen, aber noch nie einen negativen Messbetrag.

Grüße
Chris