Steuerersparnis als selbständige in frankreich?

Liebe/-r Experte/-in,
wohnen in deutschland (grenznähe zu frankreich) haben eine firma(fahrschule). denken darüber nach, nach frankreich zu ziehen(kauf eines hauses) aber die firma in deutschland zu lassen. haben eine eigentumswohnung in der wir wohnen, die wir nach dem umzug vermieten möchten.haben wir dadurch eine steuerersparnis?wir sind beide fahrlehrer und verheiratet.
vielen dank
bea1

Hallo, tut mir leid, da kann ich nicht helfen, da müssen ein deutscher und ein französischer Steuerberater mit ins Boot für die Beratung.
VG Claudia

Hallo,
wenn Ihr die Firma in Deutschland lasst, wird sich die Steuerersparniss nicht rechnen. Ihr würdet dann doppelt versteuert werden - genaueres müsste aber ein frz. Steuerberater klären. Am besten mal bei www.grenzgaenger-forum.de reinschauen. Dies war auch für unseren Anfang eine sehr gute Hilfe. Liebe Grüsse.

Hallo, tut mir leid, da kann ich nicht helfen, da müssen ein
deutscher und ein französischer Steuerberater mit ins Boot für
die Beratung.
VG Claudia

danke claudia
vielleicht findet sich ja jemand

danke für den tip

hallo bea1

kann ich hier nicht pauschal beantworten.
Würde in diesem Fall aber vorher auf jeden Fall StB befragen.

Gruß
hjs

danke hjs!

Hallo bea1, das ist nicht so einfach, ist nicht mein Spezialgebet. Habe aber mal recherchieert:

deinfach mal nachlsen bei DBA Deutschland - Frankreis
http://www.ambafrance-de.org/Doppelbesteuerungsabkommen:
bei Juris §E 49 und 50 WESTG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/index.html
und bei #
http://www.hill-tax-partner.de/files/news_beschr__nk…
Lieber Gruß
Jo1702

danke Jo1702
werde mal nachsehen, weiß einfach ist es nicht!
lg

Hallo bea1,
leider bin ich falsche Ansprechpartner, da ich mit Selbständigkeit, Gewerbe und Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Frankreich und dem Steuerrecht in Frankreich nicht auskenne!

Ich will versuchen euch trotzdem einigen Tipps und Hinweise zu geben:
Zuerst müsst Ihr VOR der Entscheidung das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Frankreich so oft und ausführlich „durchkauen“, dass Ihr alle Passagen, die euch betreffen oder betreffen könnten vollständig verstanden habt und auswendig kennt.
Hier und in ALLEN anderen steuerlichen Fragen auf die Hilfe von (Steuer)Beratern angewiesen zu sein ist fatal.

Möglicherweise gibt es auch buchhalterisch Unterschiede zwischen Deutschland und Frankreich.

Manchmal (ich weis nicht ob das zwischen Deutschland und Frankreich möglich ist!) gibt es eine Wahlmöglichkeit in welchem Land man bestimmte Einkünfte versteuern will. Ob das in eurem Fall möglich ist und alle Details und Konsequenzen dazu, das müsst Ihr VORHER wissen.

Ich hoffe ihr seid euch über ALLE Risiken einer Wohnungsvermietung in Deutschland im klaren. Ein Vermieter hat in Deutschland höchstens in der Theorie Rechte, in der Praxis muss er einfach Glück haben, dass es keine Probleme gibt. Wie perfekt seid Ihr im deutschen Mieterrecht, Betriebs- und Nebenkostenabrechnung, WEG-Recht, Vermieterpraxis, usw.?

Ob man durch Vermietung Steuern (in welchem Land?) sparen kann, lässt sich erst berechnen nachdem alle steuerlichen Fakten des betreffenden Jahres bekannt sind - immer unter dem Aspekt Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Frankreich und dem Steuerrecht in Deutschland und in Frankreich.

Steuern sparen WOLLEN - viel zu häufig eine Milchmädchenrechnung:
Man gibt z.B. 1.000 € aus, die man sonst nicht ausgeben würden! und spart damit z.B. als Hochverdiener 30% = 300 € Einkommensteuer.
Siehe z.B. Schrottimmobilien, das Riesterdesater.

Hallo Bea1,
die Vermietung fällt unter Vermietung und Verpachtung. Ihr könnt dann die Zinsen des Kredites gegenrechnen und natürlich die Afa für das Gebäude (nicht den Grund und Boden Anteil, denn der nutzt sich ja nicht ab). Reparaturen können auch abgesetzt werden. In diesem Fall bleibt die Steuer wegen des Belegenheitsprinzips in Deutschland. Ihr solltet jedoch unbedingt einen Steuerberater in Frankreich aufsuchen. Denn die Harmonisierung der Steuern klappt bisher nur bei der USt. Es gibt jedoch ein gutes Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich, aber ich kann die Seite von Frankreich nicht beurteilen.
Viel Erfolg.

Hallo Bea,
leider kann ich dir da nicht helfen aber ich kann dir aus der Erfahrungen eines Fam.angehörigen sagen, dass du dir da unbedingt einen Steuerberater suchen solltest, der sich in diesem Bereich sehr gut auskennt!! Auf einer der Seite „http://www.gutefrage.net/frage/grenzgaenger-in-deuts…“ habe ich folgende Antwort gefunden: „In Frankreich hast du als Grenzgänger zwar eventuell Steuervorteile, gleichzeitig gibt es dort aber ein Steueraufkommen in Form von Wohnsteuer und Immobiliensteuer, das diesen Vorteil wieder relativiert. Im grenznahen Frankreich sind überdies in den letzten Jahren die Mieten und Immobilienpreise stark gestiegen (gerade wegen der Nachfrage durch die Grenzgänger), überdies sind noch zusätzliche Fahrtkosten zur Arbeitsstelle nach Deutschland zu berücksichtigen. Das Ganze ist einfach ein Rechenexempel mit etlichen Variablen, die hier keiner kennen kann. Ich halte es hier für durchaus sinnvoll, wenn es so weit ist, ein paar Euro in die Beratung durch einen Steuerberater zu investieren, der sich mit französischem Steuerrecht auskennt. In Saarbrücken gibt es davon einige.“ Ohne Steuerberater würdest du da an der falschen Stelle sparen. vg Sonja

Hallo zusammen,

die frage ist leider etwas zu spreziell für mich.
Ich rate euch, einen Steuerberater einzuschalten, da ihr in Grenznähe wohnt gibt es sicherlich einen, der mit so einer Konstellation bereits erfahrung hat und euch dementsprechend beraten kann - ist auch nicht soooo teuer wie man manchmal denkt.
Ich hoffe aber jedoch, dass ihr als Selbstständige bereits einen STeuerberater habt, denn ein normal Sterblicher kann bei dem Deutschen Steuerrecht einfach nicht durchblicken.
Also wenn ihr noch keinen habt, dann rate ich euch stark nach einem zu suchen. Sogar ich habe einen STeuerberater, der jedes Jahr einiges für mich (auf völlig legalem Weg) herausholt.

Gruss
Wilfried

Hallo,

alle Einkünfte aus Gewerbe und Verpachtung werden auf jeden Fall besteuert. Ob in Frankreich oder Deutschland. Soviel ich weiß, versteuert Frankreich nur die inländischen Bestriebsstätten mit Einkommensteuer.
Die Sache ist kompliziert. Wo findet der Fahrunterricht statt? Die Unterschiede ergeben sich auch aus den verschiedenen Steuersätzen für Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Vermögenssteuer. Ich denke, das deutsche Konsulat in Frankreich kann Euch Auskünfte über die Steuersätze erteilen. Oder einfach mal per google suchen.

Gruß
Leonara

danke, daß das nicht einfach wird haben wir gewußt, aber daß es so viele hürden gibt…
danke vermieterheini1

danke EMH-Muc
müssen wohl doch zum steuerberater nach frankreich
schönen abend noch

danke sonja,
werde mal auf den seiten rumstöbern
schönen abend noch

danke wilfried893
unser steuerberater hat auch nicht soviel ahnung mit frankreich,
haben aber gehört man könnte einiges sparen, natürlich muss man ALLES abwägen.

danke leonora

Hallo bea1,
entscheidend für die Steuerveranlagung eines Unternehmens ist der Firmensitz - also Firmensitz in Deutschland = Zuständig deutsches Finanzamt. Mit dem französischen Steuerrecht kenne ich mich leider nicht aus. Aber ich glaube, mit dem, was Ihr vorhabt, ist nicht viel an Steuern zu sparen.
Viele Grüße. Heidi