Steuerersparnis bei Immobilienkauf

Hallo liebe Experten,

Lässt sich der Kauf einer Immobilie die selbst bezogen wird (also nicht vermietet wird), die über ein
Darlehn finanziert wird steuerlich absetzen ???

Falls ja…wie geht das und wie lange geht das ??? Solange das Darlehn zurückgezahlt wird ???

Grüße Rainer

Hallo,

der absolute Steuerexperte bin ich nicht. Aber ein wenig kann ich dazu sagen:

Früher, lang, lang ists her, als meine Frau und ich uns erst eine Eigentumswohnung und dann ein Haus gekauft haben, konnte man die ersten 8 Jahre lang einen festgelegten Anteil (die genaue Zahl weiß ich nicht mehr) des Kaufpreises von der Steuer absetzen. Ehepaare zweimal, deshalb meine Frau und ich beide genannten Käufe.

Das wurde, ich glaube es war Anfang der 90-er Jahre, abgeschafft. Stattdessen gab es die Eigenheimzulage, die je nach Familienstand und Kinderzahl unterschiedlich ausfiel. Das wurde 2006 abgeschafft. Jetzt gibt es m. W. nur noch eine indirekte Förderung über einen Riestervertrag.

Lässt sich der Kauf einer Immobilie die selbst bezogen wird also nicht vermietet wird),
die über ein Darlehen finanziert wird steuerlich absetzen ???

Das gab es nie. Bei einem Zwei- oder Mehrfamilienhaus aber konnten und können immer noch die Kosten entsprechend dem Flächenverhältnis des vermieteten zum selbstbewohnten Anteil abgesetzt werden. Dabei kann man natürlich auch manche Posten „verschieben“, was aber nicht legal ist.

Die rentabelste Möglichkeit ist z. Z. ein Haus zu kaufen, zu vermieten, um so Kauf-, Kaufneben- und Umbaukosten abzusetzen. Muss man aber einen Mieter finden (vielleicht einen Verwandten?), der gegebenenfalls auch Umbauten, die man durchführt, um das Haus eigenen Wünschen anzupassen, über sich ergehen lässt. Und wenn alles fertig ist, zieht man selbst ein. Da gibt es aber m. W. eine Frist, damit man nicht nachversteuern muss, dazu muss sich ein Fachmann äußern.

Grüße
Carsten

Hallo,

der absolute Steuerexperte bin ich nicht. Aber ein wenig kann

dazu muss sich ein Fachmann äußern.

Carsten hat mit dieen seinen Äußerungen vollkommen recht - keine steuerliche Förderung oder Berücksichtigung für eigengenutzten Wohnraum.
Und Steuerexperte isser nicht - und immer mal den Fachmann fragen - dafür ist das ein Lehrberuf mit vielen Fortbildungen und schweren Prüfungen - damit es halt nicht jeder kann. - lach
Grüsse Rainer

Verstehe !!! Nehmen wir mal an, derjenige der die Immobilie gekauft hat ist selbständig.

Kann er dann nicht doch indirekt steuerlich davon profitieren…da er doch mit dem Kredit erst mal Schulden
anhäuft…

Und man hört doch immer wenn man Schulden hat muss man nicht so viel Steuern zahlen !!??

Grüße Rainer

Verstehe !!! Nehmen wir mal an, derjenige der die Immobilie
gekauft hat ist selbständig.

Dann kann er den Teil, der ausschließlich beruflich genutzt wird, berücksichtigen.

profitieren…da er doch mit dem Kredit erst mal Schulden anhäuft…

Warum sollte sich das FA daran beteiligen ? Wie gesagt, nur der Teil, der der Einmkommensgewinnung nützt, ist steuerlich wirksam.

Und man hört doch immer wenn man Schulden hat muss man nicht
so viel Steuern zahlen !!??

Wo hört man sowas ? Ist nämlich kompletter Blödsinn.

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Verstehe !!! Nehmen wir mal an, derjenige der die Immobilie gekauft hat ist selbständig.

Nochmal hallo,

nein, das wär ja noch schöner, wenn Selbständige Steuern sparen könnten und andere Menschen nicht. Aufwendungen zum privaten Lebensunterhalt sind nie steuerlich absetzbar.

Man hört allerdings gelegentlich, dass einzelne Politiker dafür sind, das zu ändern. Auch private Schulden sollen nach ihrer Meinung steuerabsetzbar sein. Aber akut ist das nicht, und ich glaube auch nicht dass das kommt: Gerade wegen der vielen Schulden auf Haus- und Grundbesitz würde der Steuerausfall für den Staat wohl zu gigantisch.

Du könntest natürlich eine GmbH gründen, die kauft das Haus und vermietet es an Dich. Und wenn das Haus dann abbezahlt ist (während die Zinsen die ganze Zeit von der Steuer abgesetzt werden können), verkauft sie es Dir. Aber da das Finanzamt sehr genau darauf achten wird, dass Du eine angemessene Miete und später einen angemessenen Kaufpreis zahlst, gehört viel Geschick und auch Glück (Marktpreisentwicklung!) dazu, ob unter dem Strich was für Dich rauskommt.

Grüße
Carsten

Hallo liebe Experten,

Lässt sich der Kauf einer Immobilie die selbst bezogen wird
(also nicht vermietet wird), die über ein
Darlehn finanziert wird steuerlich absetzen ???

Ich kenne einen konkreten Fall, in dem sich anteilig (=Verhältnis Betriebsräume zu Gesamtfläche) zumindest Zinsen und AfA als Betriebsausgaben absetzen lassen können (Betrieb, also z.B. selbständig). Die Tilgung lässt sich aber nicht absetzen. Weiterhin muss man berücksichtigen, dass das FA von dem, das man absetzen möchte, nur den Prozentsatz zulässt, der einem auch gehört (z.B. bei Ehegatten oft 50%/50%) und den anderen Teil als „Drittmittel“ nicht abzugsberechtigt deklariert.

Trotzdem kann ich nur warnen, sein Glück über eingesparte Steuern finanzieren zu wollen. War da nicht letztes Jahr eine interessante Sendung über einen Wattenmeer-Ornithologen, der seine millionenschwere Yacht, seine „Betriebsstätte“, NICHT absetzen konnte? -> Ruin!

P.S. Diese meine Aktion ist kein Experten Beitrag sondern ein Laien Chat!

Laienchat
Hi,

P.S. Diese meine Aktion ist kein Experten Beitrag sondern ein
Laien Chat!

stimmt

Warum postet du dann überhaupt? Wie hilfreich ist dein Beitrag?

Schöne Grüße
C.

Hi,

P.S. Diese meine Aktion ist kein Experten Beitrag sondern ein
Laien Chat!

stimmt

Warum postet du dann überhaupt? Wie hilfreich ist dein
Beitrag?

Reale, echte Erfahrung, die man von Experten nicht immer mitgeteilt wird.

Binsenweisheit, zumindest nachdem man die schmerzhafte Erfahrung gemacht hat.

Ob der Ornithologe einen Steuerberater hatte? Hat der ihm geraden, ein paar Millionen Rücklagen zu bilden, falls es anders kommt wie man denkt?

Schöne Grüße
C.

Hi,

Reale, echte Erfahrung, die man von Experten nicht immer
mitgeteilt wird.

Binsenweisheit, zumindest nachdem man die schmerzhafte
Erfahrung gemacht hat.

Schön dass wir an deinem reichhaltigen Erfahrungsschatz teilhaben dürfen.

Nur zur Klarstellung:
„Weiterhin muss man berücksichtigen, dass das FA von dem, das man absetzen möchte, nur den Prozentsatz zulässt, der einem auch gehört (z.B. bei Ehegatten oft 50%/50%) und den anderen Teil als „Drittmittel“ nicht abzugsberechtigt deklariert.“
=>diese Passage ist falsch

Schöne Grüße
C.

=>diese Passage ist falsch

Genau wie der ganze Rest auch.

Grüße

Stefan

Hi,

Reale, echte Erfahrung, die man von Experten nicht immer
mitgeteilt wird.

Binsenweisheit, zumindest nachdem man die schmerzhafte
Erfahrung gemacht hat.

Schön dass wir an deinem reichhaltigen Erfahrungsschatz
teilhaben dürfen.

Nur zur Klarstellung:
„Weiterhin muss man berücksichtigen, dass das FA von dem, das
man absetzen möchte, nur den Prozentsatz zulässt, der einem
auch gehört (z.B. bei Ehegatten oft 50%/50%) und den anderen
Teil als „Drittmittel“ nicht abzugsberechtigt deklariert.“
=>diese Passage ist falsch

Das ist durchaus möglich.

Als Nichtexperte kann ich die Tatsache weder Falsifizieren noch Verifizieren.

Ich kann aber schwarz auf weiß dokumentieren, dass man, wenn man nicht seinen Kopf als Präzedenzfall hinhalten möchte, tief in die Tasche greifen muss, da sich mindestens ein FA in mindestens einem konkreten, neulichen Fall gern dieser „falschen Passage“ bemüht.

Mehr kann ich tatsächlich nicht beitragen.

Übrigens habe ich lediglich gesagt, man soll sein Glück nicht auf die positiven und einfachen Auskünfte in diesem Expertenforum basieren. Jemand fragt, wie er (hoffentlich legal und) geschickt Steuermittel effektiv nutzen kann und ich behaupte, dass man dabei, auch unter Obhut von Steuerberatern, kräftig auf die Nase fallen kann. (Was ist daran falsch?)

auf die Nase fallen = nach vier Jahren darf man einen nicht unbeträchtlichen Betrag zzgl. 3x6% Zinsen an das FA überweisen, für etwas „Überraschendes“.

Überraschendes = keine Rücklagen vorgesehen

Der Steuerberater hat in diesen vier Jahren ordentliche Rechnungen stellen dürfen, Jahr für Jahr.

Natürlich ist das ein Laienchat. Schließlich informiert ein Laie einen Laien darüber, was ihm widerfahren. Ist das verboten?

Schöne Grüße
C.

MOD: Expertenforum
Hi,

Natürlich ist das ein Laienchat. Schließlich informiert ein
Laie einen Laien darüber, was ihm widerfahren. Ist das
verboten?

Dies ist ein Expertenforum, wobei du Recht hast: Jeder kann hier Experte sein.
http://www.wer-weiss-was.de/content/start.shtml

Als Nichtexperte kann es in jedem Brett hier passieren, dass man richtiggestellt wird. Für den Fragestellenden ist dies hilfreicher als wenn -wie in anderen Foren üblich- falsche Antworten einfach unkommentiert stehen bleiben. Dies wird man als Nichtexperte hinnehmen müssen. Wenn du das Brett aufmerksam liest, wirst du erkennen, dass die ganze Bandbreite von echten Experten, vermeintlichen, Halbwissen verbreitenden „Experten“ und engagierten Laien, die durchaus richtige Antworten geben, versammelt sind.

Als Nichtexperte kann ich die Tatsache weder Falsifizieren
noch Verifizieren.

aber die Gesamtheit der hier Mitlesenden kann dies kommentieren. Das ist das gleiche Prinzip wie Wikipedia.

Ich kann aber schwarz auf weiß dokumentieren, dass man, wenn
man nicht seinen Kopf als Präzedenzfall hinhalten möchte, tief
in die Tasche greifen muss, da sich mindestens ein FA in
mindestens einem konkreten, neulichen Fall gern dieser
„falschen Passage“ bemüht.

Mehr kann ich tatsächlich nicht beitragen.

o.k.

Übrigens habe ich lediglich gesagt, man soll sein Glück nicht
auf die positiven und einfachen Auskünfte in diesem
Expertenforum basieren.

dies entspricht FAQ:1129

Jemand fragt, wie er (hoffentlich
legal und) geschickt Steuermittel effektiv nutzen kann und ich
behaupte, dass man dabei, auch unter Obhut von Steuerberatern,
kräftig auf die Nase fallen kann. (Was ist daran falsch?)

unter jeder Berufsgruppe gibt es solche und solche

Der Steuerberater hat in diesen vier Jahren ordentliche
Rechnungen stellen dürfen, Jahr für Jahr.

Steuerberater haben eine Berufshaftpflichtversicherung

Bitte weiteren Argumentationsaustausch über email. Bei Bedarf kannst du dich auch beim Team beschweren. [email protected]

Schöne Grüße
Cirwalda MOD Steuerrecht