Steuerersparnis durch Spende

Hallo,

Herr A fragt sich, ob jede Spende (z. B. für Deutsche Krebshilfe), auch eine geringe (z. B. 5,- oder 10,- Euro) bereits zu einer Steuerersparnis führt. Oder ob Spenden ohnehin schon irgendwie pauschal berücksichtigt sind. Oder lohnt sich unter steuerlichen Gesichtspunkten erst eine höhere Spende?
Voraussetzung ist natürlich, dass A ohnehin Einkommensteuer zahlt.

Ihm war so, also habe der Mensch beim FA gesagt, dass es dort nur Stufen/Schritte gibt, mit denen Spenden erfasst werden.

Oder ob Spenden
ohnehin schon irgendwie pauschal berücksichtigt sind. Oder
lohnt sich unter steuerlichen Gesichtspunkten erst eine höhere
Spende?

Auch eine 1,- € Spende lohnt sich schon… je nach z.v.E. spart man fast -,50€ =)
Hier ein schöner Link:
http://www.ruv.de/de/r_v_ratgeber/partnerschaft_fami…

Hallo,

dort lese ich:
„Kleinspenden:
Für so genannte „Kleinspenden“ unter 100 EUR ist kein vereinfachter Spendennachweis mit abgestempelter Durchschrift des Überweisungsbelegs mehr möglich. Zum Spendennachweis müssen Sie nunmehr solche Spenden durch Ihren Kontoauszug bei Ihrem Finanzamt glaubhaft machen. Dies rät auch die Steuerexpertin Karin Edler aus Hamburg. Daneben empfiehlt sie, darauf zu achten, dass man im Kalenderjahr mindestens 108 EUR als verheiratetes Ehepaar bzw. 54 EUR als Single-Haushalt spendet. Nur dann sind Spenden als Sonderausgaben abzugsfähig.“

Warum denn mindestens 54,- Euro? Soll das bedeuten, dass eine Spende über z. B. 15,- Euro nicht steuermindernd wirkt?

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Hallo,

die Informationen bezüglich 54 € und 108 € sind hoffnungslos veraltet.

Spenden stellen Sonderausgaben dar. Für Sonderausgaben wird grundsätzlich ein Pauschbetrag in Höhe von € 36 (Ehegatten 72 €) gewährt. Erst wenn die Summe der Sonderausgaben diesen Betrag übersteigen, stellt sich eine steuerliche Auswirkung ein.

Grüße

Putzki

Spenden stellen Sonderausgaben dar. Für Sonderausgaben wird
grundsätzlich ein Pauschbetrag in Höhe von € 36 (Ehegatten 72
€) gewährt. Erst wenn die Summe der Sonderausgaben diesen
Betrag übersteigen, stellt sich eine steuerliche Auswirkung
ein.

Spenden sind Sonderausgaben.
Sonderausgaben werden unterteilt in Vorsorgeaufwendungen und „Übrige Sonderausgaben“.

Spenden gehören zu den „Übrigen Sonderausgaben“ und dabei ist es richtig das ein pauschbetrag von 36/72 € angesetzt wird, wenn keine höheren unbeschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben nachgewiesen werden.

ABER!
Steuerberatungskosten (ab 01.01.2006 nicht mehr), gezahlte Kirchensteuer, Unterhaltsleistungen an EX-Ehegatten, Schulgeld, usw gehören auch zu den Übrigen Sonderausgaben. So das man den Pauschbetrag je nach Situation leich überschreiten kann so das es sich lohnen kann auch 1,-€ an Spenden anzusetzen.

Ausgenummen sind Parteispenden das ist ne andere Geschichte ^^

Hallo,

das würde also bedeuten, wenn Herr A weitere Sonderausgaben hat, welche bereits mehr als 36,- Euro betragen, dass dann jeder Cent Spende steuermindernd wirkt. Sehe ich das so richtig? Oder gibt es für Spenden nochmals eine eigene „Schwelle“?

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Hallo,

aha, jetzt wird die Sache klarer.
Wenn aber „Steuerberatungskosten , gezahlte
Kirchensteuer, Unterhaltsleistungen an EX-Ehegatten,Schulgeld“ alle NICHT vorliegen, sondern nur z. B. Beiträge zu Rentenversicherungen und privaten Krankenversicherungen, dann wirkt die Spende erst ab 36,01 Euro steuermindernd?

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Vollkommen korrekt!

wirkt die Spende erst ab 36,01 Euro steuermindernd?

So ist es. Aber wie gesagt der Begriff Spende ist zu Allgemein.
bsp.: Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien im Sinne des § 2 des Parteiengesetzes muss man (höhstbetrag 825/1.650€) nach § 34g EStG berücksichtigen. Grob gesagt wenn man 400€ an die SPD Spendet kann man 200€ von der Steuer abziehen!