Hallo !
Wie werden im Verlaufe einer Privatinsolvenz die jährlichen Einkommensteuererstattungen behandelt? Verbleiben sie dem Schuldner oder fließen sie an die Gläubiger?
Viele Grüße
Jens
Hallo !
Wie werden im Verlaufe einer Privatinsolvenz die jährlichen Einkommensteuererstattungen behandelt? Verbleiben sie dem Schuldner oder fließen sie an die Gläubiger?
Viele Grüße
Jens
Hallo,
Wie werden im Verlaufe einer Privatinsolvenz die jährlichen
Einkommensteuererstattungen behandelt? Verbleiben sie dem
Schuldner oder fließen sie an die Gläubiger?
wenn nicht der Staat noch irgendwelche Steuerforderungen hat, mit denen die Erstattung verrechnet werden könnte, fließen die Rückerstattungen - auch bei der Pirvatinsolvenz - in die Masse. Steuererstattungen sind bei Unternehmenspleiten übrigens oftmals die größten Vermögensgegenstände.
Gruß,
Christian
Hallo,
im Verbraucherinsolvenzverfahren kommt es darauf an, in welchem Stadium sich das Verfahren befindet.
Ist bereits das Insolvenzverfahren eröffnet worden, läuft also schon die Wohlverhaltensperiode?
Gibt es schon einen Treuhänder?
In der 6jährigen Wohlverhaltensperiode mußt du alle Änderungen deines Einkommens dem Treuhänder melden.
Gruß,
Francesco
Hallo !
Wie werden im Verlaufe einer Privatinsolvenz die jährlichen
Einkommensteuererstattungen behandelt? Verbleiben sie dem
Schuldner oder fließen sie an die Gläubiger?
Grundsätzlich ist zu beachten, dass ESt-Erstattungen natürlich nur insoweit den Gläubigern zur Verfügung stehen, als sie nicht in den Bereich pfändungsfreier Einkünfte fallen. Wären die zuviel bezahlten ESt-Vorschüsse pfändbar gewesen, wenn sie beim Schuldner verblieben wären?
Grüße, J.
Hallo,
die Pfändungsfreigrenzen betreffen ausschließlich Lohn- und Gehaltspfändungen. Erstattungsbeträge aus Einkommensteuer gehören originär nicht dazu. D.h. sie können in vollem Umfang gepfändet werden.
Gruß,
Francesco