Steuererstattung bei Spenden an Stiftungen

Lt. § 10b, Abs. 1 EStG können Spenden an Stiftungen bis zu 20 % des zu versteuernden Einkommens geltend gemacht werden. Überschreitet der Spendenbetrag diese 20 %, kann die Summe der Überschreitung auf die kommenden Jahren übertragen werden.
Lt. § 10b, Abs. 1a, S. 1 EStG können Spenden in den zu erhaltenden Vermögensstock einer gemeinn. Stiftung bis zu 10 Jahren geltend gemacht werden. (in voller Höhe?)
Sind beide Abzugsmöglichkeiten nebeneinander möglich oder gilt nur eine von beiden, denn , weil im § 10 Abs. 1a im Satz 1 steht, dass die zweite Möglichkeit zusätzlich zu Abs. 1, Satz 1 abgezogen werden kann.
In meinem Fall handelt es sich um eine Spende in den Vermögensstock einer Stiftung.

hift dies: https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/bmf-anwendungsschreiben-zu-10b-abs-1a-estg_164_274842.html