Steuererstattung in der Insolvenz

Hallo, bin seit 2008 in der Insolvenz. Seit April 2009 in der Wohlverhaltensphase! Jetzt ist folgender Fall eingetreten: Ich habe für 2009, 2011, 2012 eine Steuererklärung gemacht. 2009 und 2011 ist unter 100€ zurückzuerstatten. Für 2012 allerdings 1.900€ zuviel bezahlt - ich habe vielleicht Luftsprünge gemacht. Denn, mein Berater und Insolvenzverwalter haben beide gesagt in der WVP kann ich Rückerstattungen behalten. Jetzt kommt das Finanzamt und sagt: ich hatte bei ihm auch Schulden, also wird alles verrechnet und ich kriege NIX. Noch ein paar Fakten: Mein Mann ist auch in der Insolvenz, hat aber beim FA keine Schulden gehabt. Und, die hohe Rückzahlung ist entstanden weil ich 2012 die ersten Monate in einer falschen Steuerklasse war. Jetzt suchen wir (ich und Berater) nach einem Schlupfloch. (Ich habe mich endlich nach erfolgreicher Ausbildung angefangen um Führerschein zu bemühen, der wäre jetzt futsch!!) Er meinte mal etwas gehört zu haben, dass das FA nur 2 oder 3 Jahre lang verrechnen darf?? Und, wenn ich die richtige Lohnsteuer gehabt hätte, hätte ich zwar minimal % mehr vom Lohn abtreten müssen - aber nie in solch einer Höhe. Also habe ich letztes Jahr dem FA etwas „geschenkt“ und jetzt werd ich dafür bestraft???

Wer kann helfen? Es gibt doch bestimmt §-Füchse die Möglichkeiten sehen das Geld zu fordern!!?

Daaanke

Hallo anja,
Es gibt für solche Fälle Anwälte, die sich auf Insolvenzrecht spezialisiert haben. Evt im Netz unter Inso Anwalt 24 suchen:
Gruß wacker

Tut mir leid aber ich sehe keine Möglichkeit Gruß

Mit Ehemann getrennt oder zusammen veranlagt?

Hallo,

das Finanzamt kann natürlich Forderungen verrechnen.

Es stellt sich aber die Frage, wann die Verrechnung erklärt worden ist (und wenn ja von wem).

Das müssen Sie bitte zunächst klären.

Je nach dem Ergebnis wird sich die Frage stellen, ob Sie gegen die Aufrechnung vorgehen können oder nicht.

Selbst wenn Sie Recht haben, stellt sich die Frage, ob es Sinn macht, gegen eine Aufrechnung des Finanzamtes vorzugehen. Dies müsste nämlich unter Umständen klageweise geschehen.

Viel Glück.

also das Sie das Geld bekommen werden ist aussichtslos.
Wenn Sie beim Finanzamt Schulden haben und die Geld von Ihnen bekommen, dann werden die das nicht erstatten.
Das man dieses Geld in der Insolvenz nicht angeben und auch abgeben muss ist mir völlig neu.
Selbst wenn Sie einen Nebenjob über 100 Euro haben, muss man 30 Euro davon dem Insolvenzverwalter geben.
Selbst wenn der Insolvenzverwalter das Geld verlangen würde, dass Finanzamt wird das Geld nicht geben.

Hallo Anja,

in Sachen Steuern kenne mich nicht aus…Am besten ein Anwalt für Steuerecht befragen.

Gruss Löwinger

Hallo Anja,
da kenne ich mich zu wenig in den Paragraphen aus…
Trotzdem alles Gute

Gruß Lore

Steuererstattungen gehören in der Zeit der Insolvenz- leider auch in der Wohlverhaltensphase- der Insolvenzmasse, ich sehe da keine Möglichkeiten- sorry!

Hi Anja,

sorry, aber hierzu kann ich nur einen Rechtsanwalt für Insolvenzrecht empfehlen.

Ich wünsche viel Erfolg !

Gruß sagt die
Frau des Busfahrers

Hallo,

in Bezug auf das Steuerrecht beraten wir nicht.
Hier wenden Sie sich bitte an Ihren Berater.

In Bezug auf Zwangsversteigerungen wenden Sie sich hier:
http://www.zwangsversteigerung-abwenden.com

Sorry, dass ich erst jetzt antworte. Mein Mann ist auch in der Insolvenz. Die Steuererklärung läuft aber nur auf mich, habe auch nur ich gearbeitet!

Mit Ehemann getrennt oder zusammen veranlagt?

Also, da wüsste ich jetzt genau was Du damit meinst?
Also die Verrechnung wurde natürlich vom Finanzamt erkllärt. Bisher nur telefonisch, weil auf meinem Erstattungsbescheid stand: Was mit dem zu erstattenden Betrag passiert wird noch mitgeteilt. Da habe ich angerufen und gemeint, dass ich das Geld doch kriegen müsste. Und die sagten dann am Telefon nein, ich habe ja bei ihnen Schulden also wird verrechnet. Etwas anderes wäre es nur, wenn ich nicht beim FA selbst Schulden hätte.
Heute, 10.5.2013 habe ich es schriftlich gekriegt: Dass ich zwar eine große Rückerstattung gut hätte, aber mit meinen Schulden von 2002 verrechnt wird - heißt: bleibt nix mehr!

Also was meinst Du mit wann und von wem?
Mir wäre das echt eine Klage wert. Seit Jahren hatte ich mal ein paar Euro in Aussicht und dann war doch nix??

Vorsicht! Falls noch mal eine ähnliche Frage kommt, das stimmt so nicht!!
Eine Steuererstattung in der Wohlverhaltensphase darf mann behalten!!! Das weiß ich von meinem Verwlter, der Anwalt ist.
Es geht nur darum, dass einer meiner Gläubiger das Finanzamt selbst ist und dann sieht es wohl anders aus. Es wird dann nur mit den Schulden beim Finanzamt verrechnet. Die Rückerstattung kommt NICHT in die Insolvenzmasse!!

Steuererstattungen gehören in der Zeit der Insolvenz- leider
auch in der Wohlverhaltensphase- der Insolvenzmasse, ich sehe
da keine Möglichkeiten- sorry!

Vorsicht mit solchen Äu?erungen, wenn nicht sicher!!
Nicht automatisch von jedem Geld was mann verdient, geht etwas an den Verwaalter oder in die Insolvenzmasse. Es gibt einen hohen Freibetrag. Und auch da drüber feht dann nur teilweise etwas weg. (es gibt dafür extra eine Pfändungstabelle)!
Außerdem, habe ich nicht gesagt, dass man es nicht angeben muss. Sondern, dass man eine Rückerstattung, (wenn das Finanzamt selbst kein Gläubiger) ist in der Wohlverhaltensphase behalten darf. Und das Stimmt!!!

Hallo, bist du noch da. Kannst du mir einen Rat geben?

Mit Ehemann getrennt oder zusammen veranlagt?

Also wenn nur Du gearbeitet hast, dann kann die Steuererstattung auch nur von Deinem Einkommen herkommen.

Dann ist es leider so, dass das FA laut einer höchstrichterlichen Entscheidung mit eigenen Forderungen aufrechnen darf. Das wurde zwar in Fachkreisen viel kritisiert. Ist aber rechtlich nun mal so (wenn Dein IV und Dein Berater dazu keine Ahnung haben, dann gilt nun mal mein alter Spruch: Jeder hat das Recht auf schlechte Beratung! :smile:

Es tut mir ja leid für Dich, aber der eigentliche Fehler liegt im fehlenden Know How. Mit Beratung hättest Du schon gewusst, dass Du Dir Mühe und Aufwand und Vorfreude hättest sparen können, da es vom FA ohnehin nichts gibt.

Die Möglichkeit zur Aufrechnung ist erst dann passé, wenn Dir die Restschuldbefreiung erteilt wurde.

Gruß

Der Internationale

Hallo, bist du noch da. Kannst du mir einen Rat geben?

Mit Ehemann getrennt oder zusammen veranlagt?

Hallo,

Spezialisten bekommen Sie sicherlich erst am einen bestimmten Streitwert.

Es macht also wenig Sinn, wegen einem Streitwert von 1900,00 € sich um einen Spezialisten zu bemühen.

Selbst dann, wenn Sie einem Spezialisten 1900,00 € Honorar anbieten, wird er wohl ablehnen.

Sorry - aber das war sehr ehrlich.

Viel Glück.