Servus,
selbstverständlich kannst Du, falls der Rest von „wir“ nicht eine private Mitveranlassung für den Umzug bildet.
Nutze dabei wie üblich den taktischen Vorteil des Angreifers: Warte nicht darauf, dass das Thema bei der Veranlagung auffällt, weil die Adressen so nahe beisammen liegen, und dass Du dann erstmal einen abweichenden Bescheid bekommst, gegen den Du in den Rechtsbehelf gehen musst. Auch nicht darauf, dass Du eine Rückfrage zu der beruflichen Anlassung bekommst, in der vorgegeben wird, was und wie Du darstellen sollst. Sondern stelle von vornherein selbst mundgerecht dar, was der Umzug bewirkt hat:
Bisherige Abfahrtszeiten (…) Bisherige Ankunftszeiten (…) Bisherige Dauer (…)
Jetzige Abfahrtszeiten (…) Jetzige Ankunftszeiten (…) Jetzige Dauer (…)
Differenz zwischen bisheriger und jetziger Dauer: (…)
Schreibe das übersichtlich auf ein Beiblatt zur Steuererklärung und reiche es zusammen damit ein.
Schöne Grüße
MM