Steuererstattung nach Umzug - eine Stunde weniger Fahrt (Bus)

Hallo,

wir sind nun innerhalb eines Ortes umgezogen, damit ich weniger Fahrzeit zur Arbeit mit dem Bus habe.
Die Zeit hat sich von 1:40 auf 0:35 verbessert.
Kann ich dies auch beim Finanzamt als „tatsächlich“ verringerte Zeit angeben?
Würde mir ein PKW zur Verfügung stehen, hätte ich von beiden Wohnungen ungefähr dieselbe Fahrzeit.
Ich habe leider keine direkte aussage via Google gefunden.
Vielen Dank für eure Antworten.

Servus,

selbstverständlich kannst Du, falls der Rest von „wir“ nicht eine private Mitveranlassung für den Umzug bildet.

Nutze dabei wie üblich den taktischen Vorteil des Angreifers: Warte nicht darauf, dass das Thema bei der Veranlagung auffällt, weil die Adressen so nahe beisammen liegen, und dass Du dann erstmal einen abweichenden Bescheid bekommst, gegen den Du in den Rechtsbehelf gehen musst. Auch nicht darauf, dass Du eine Rückfrage zu der beruflichen Anlassung bekommst, in der vorgegeben wird, was und wie Du darstellen sollst. Sondern stelle von vornherein selbst mundgerecht dar, was der Umzug bewirkt hat:

Bisherige Abfahrtszeiten (…) Bisherige Ankunftszeiten (…) Bisherige Dauer (…)
Jetzige Abfahrtszeiten (…) Jetzige Ankunftszeiten (…) Jetzige Dauer (…)
Differenz zwischen bisheriger und jetziger Dauer: (…)

Schreibe das übersichtlich auf ein Beiblatt zur Steuererklärung und reiche es zusammen damit ein.

Schöne Grüße

MM

Besonders lustig wird es, wenn man vom Kurfürstendamm 71 in den Kurfürstendamm 71a umzieht - wobei die eine in Charlottenburg ist und die andere in Tempelhof…

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– Das sähe Dir noch ähnlich, diesen Umzug nur dafür zu organisieren und durchzuziehen, dass Du Dich später an der Hilflosigkeit der Sachbearbeiter in der Veranlagung weiden kannst, wenn sie versuchen, den Sachverhalt zu verstehen…

Schöne Grüße

MM

Der „Rest von Wir“ ist in Klammern gesetzt, für den Fall, dass der Umzug nicht bedeutet, dass wir nur umgezogen sind, damit andere „Eventualitäten“ gesetzt sind?
Denn wir haben bereits vorher zusammen gewohnt und haben tatsächlich nur meine Fahrzeit begrenzt.
Die Wege zum Kindergarten und die Grundmiete haben sich durch die zentrale Nähe erhöht.

Leider geht das nicht auf, da beide Adressen unterschiedliche Postleitzahlen und auch andere zuständige Finanzämter haben.

Dafür haben wir hier aber gern mal U-förmige Hausnummernfolgen, das heißt, auf der einen Seite laufen die Hausnummen von 1 aufwärts hoch bis zum Ende der Straße und auf der anderen Straße wieder runter. Und das sind mitunter lange Straßen. Da kann es passieren, dass Nummer 1 nur 12 Meter (über die Straße eben) entfernt ist von Nummer 256). Wenn dann noch die andere Straßenseite zu einem anderen Bezirk gehört[1], wechselt auch noch das Finanzamt.

[1] Kurfürstenstraße beispielsweise: Nordseite ist Tiergarten, Südseite Schöneberg.

Ja, die preuszische Hufeisennummerierung - die ist in Braunschweig bei einigen Straßen ganz unterhaltsam, die teils innerhalb, teils außerhalb des Rings verlaufen, aber keine schlichte Überquerung des Rings erlauben. Da kann man dann kleine Stadtbesichtigungen fahren, wenn man nicht vorher klargemacht hat, wo welche Nummern sind.

Was übrigens die Entfernung zwischen den beiden Hausnummern am Kurfürstendamm betrifft: Wenn man die Adresse Kurfürstendamm 71 in Berlin (Kreis Bad Segeberg) nimmt, macht der Umzug rund 340 Kilometer aus!

Schöne Grüße

MM

Von München (Brandenburg) aus ist es sogar noch weiter.

Hier findest Du eine differenzierte Auseinandersetzung mit dem beruflich bedingten Umzug:

Da es offenbar nicht nur um „ich“, sondern auch um „wir“ geht, wird es noch etwas komplizierter als Deine Zeitersparnis von ca. 65 Minuten.

Servus,

nein, es wird nicht komplizierter, wenn keine private Mitveranlassung vorliegt - das hatten wir aber schon.

Im vorliegenden Fall ist die berufliche Veranlassung durch die Verkürzung der täglichen Fahrzeit bereits ausreichend belegt, mehr muss man dazu nicht haben.

Schöne Grüße

MM

Zum Zeitpunkt meiner Antwort, 21,53 h, war die Situation des „wir“ noch nicht geklärt:-) Um 22.05 h ist man natürlich klüger;-)

Nix für ungut, aber die wesentlichen Einzelheiten dazu sind bereits seit gestern 10.02. 22:00 h bekannt.

Schöne Grüße

MM

Hallo nochmal,

ich Schussel hab natürlich das wichtigste vergessen :frowning:
Ich habe ja nur beim Rückweg eine Zeitersparnis, kann das teilweise angerechnet werden oder muss der komplette Zyklus (Hin und zurück) jeweils eine Stunde abnehmen?