Steuererstattung SBA

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe bis zum Jahr 1995 rückwirkend einen Schwerbehindertenstatus zuerkannt bekommen.
Auf Antrag hat mir das FA bis zum Jahr 2001
den Pauschbetrag berücksichtigt und die Steuerbescheide neu berechnet. Die Daten aus den 90ern seien allerdings nicht mehr vorhanden, außerdem wäre dies auch längst verjährt.
Soweit ich weiß, gibt es bei Grundlagenbescheiden keine Verjährungsfrist. Reicht es, wenn ich meine Steuerbescheide '95-'00 beim FA einreiche oder ist das Geld für mich verloren? Welche Unterlagen wären noch hilfreich?

Auf Ihren Expertenrat würde ich mich sehr freuen

Achim Hauser