Steuererstattung schwerbehinderung

Hallo zusammen,

man ist in Österreich (mit Behinderung) geboren und dann zieht man 07/2007 nach Deutschland, erfährt aber erst 08/2008 von den Steuervorteilen einer Schwerbehinderung. Man stellt also den Antrag, der wird genehmigt (GdB 60), Ausweis wird ausgestellt - allerdings erst ab 08/2008.

Jetzt möchte man sich hinsetzen und die Steuererklärung von 07/2007 bis 12/2009 machen. Wird der Zeitraum zwischen 07/2007 und 08/2008 anerkannt? Immerhin besteht die Behinderung schon seit Geburt, nur der Ausweis ist ab 08/2008 gültig.

Alles etwas komplizert… aber vielen Dank schon mal.

Immerhin besteht die Behinderung schon
seit Geburt, nur der Ausweis ist ab 08/2008 gültig.

Dann hätte man den Antrag auch entsprechend stellen müssen, die Ausweise können auch mit einem früheren Gültigkeitsdatum versehen werden.

Wenn auf dem Ausweis „Gültig ab 08/2008“ steht, wird er auch erst ab da anerkannt.

Hallo,

eine kleine Ergänzung zur Wirksamkeit:

Wenn auf dem Ausweis „Gültig ab 08/2008“ steht, wird er auch
erst ab da anerkannt.

Die LStR R 33 b Abs 7 besagt:

„Bei Beginn, Änderung oder Wegfall der Behinderung im Laufe eines Kalenderjahres ist stets der Pauschbetrag nach dem höchsten Grad zu gewähren, der im Kalenderjahr festgestellt war. Eine Zwölftelung ist nicht vorzunehmen.…“

D. h. der Pauschbetrag für Behinderte kann bereits für das Jahr 2008 voll geltend gemacht werden.

Gruß
Zemionow

Hallo,

hier besteht dann die Möglichkeit, beim Versorgungsamt eine Neufeststellung der Behinderung zu beantragen.

Gruß
Lawrence