Steuererstattung wurde nicht verzinst !?

Hallo,

folgender fiktiver Fall: Durch einen nicht gestellten Freistellungsauftrag sind einem Steuerpflichtigen im Jahr 2007 ein paar Euro Kapitalertragststeuer zzgl. Soli abgezogen worden, weitere Einkünfte hatte er nicht.

Diese paar Euro hat er sich nun durch eine Ende 2011 eingereichte Erklärung wiedergeholt.

Man hätte jetzt eigentlich erwartet, dass diese Steuererstattung nach Ablauf von 15 Monaten (also ab April 2009) mit monatlich 0,5 % verzinst worden wäre (§233a AO), so dass nicht der im Laufe des Jahres 2007 eingezogenen Originalbetrag, sondern ein um 16,5 % höherer Betrag erstattet worden wäre.

Dies war aber nicht der Fall, auf dem Steuerbescheid tauchte nur der Originalbetrag auf, von Zinsen war nirgends die Rede.

Ist dem Finanzamt ein Fehler unterlaufen oder wurde vielleicht ein Denkfehler begangen oder etwas übersehen?

PS: Bevor jetzt die Bemerkung kommt „wegen paar Euro so einen Aufriss“: Es ist natürlich ein rein fiktiver Fall.

Hallo,

Man hätte jetzt eigentlich erwartet, dass diese Steuererstattung nach Ablauf von 15 Monaten (also ab April 2009) mit monatlich 0,5 % verzinst worden wäre (§233a AO), so dass nicht der im Laufe des Jahres 2007 eingezogenen Originalbetrag, sondern ein um 16,5 % höherer Betrag erstattet worden wäre.
Dies war aber nicht der Fall, auf dem Steuerbescheid tauchte nur der Originalbetrag auf, von Zinsen war nirgends die Rede.
Ist dem Finanzamt ein Fehler unterlaufen oder wurde vielleicht ein Denkfehler begangen oder etwas übersehen?

Eher Letzteres könnte da rein fiktiv vermutet werden. Die Berechnung wird hier http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__238.html konkretisiert. So würden bspw. 99,99€ zunächst auf 50€ abgerundet und dann jeder volle Monat mit 0,5% verzinst. Wären dann bei 16,5% so ungefähr 8,25€. Dann noch das hier: http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__239.html. Im letzten Absatz steht dann, dass nur Zinsen festgesetzt weren, wenn sie mindestens 10€ betragen. Bei 8,25€ bekäme der fiktive Steuerbürger als nichts.

PS: Bevor jetzt die Bemerkung kommt „wegen paar Euro so einen Aufriss“: Es ist natürlich ein rein fiktiver Fall.

Dann kann sicher auch ganz fiktiv gefragt werden, ob es sich ganz fiktiv lohnen würde, ob der Zinsen die Steuererklärung, soweit möglich, soweit als möglich hinauszuzögern?
Es gehen im dümmsten Fall schließlich 27 Monate alternative Verzinsung nebst Zinseszinsen flöten.

Grüße

In § 233a Abs.1 S.2 AO (Abgabenordnung) steht doch ganz klar,
dass Steuerabzugsbeträge nicht verzinst werden.
www.gesetze-im-internet.de/ao_19777_233a.html
Gruß, Rainer H. Grassl.

In § 233a Abs.1 S.2 AO (Abgabenordnung) steht doch ganz klar,
dass Steuerabzugsbeträge nicht verzinst werden.
www.gesetze-im-internet.de/ao_19777_233a.html
Gruß, Rainer H. Grassl.

Hallo Rainer,

diese Fundstelle ist für den Ausgangsfall nicht anwendbar. Hier gilt nur Satz 1.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald