Steuerfachangestellte

Hallo,bin gerade dabei ein Onlinestudium zum Thema betriebliche Steuerlehre zu absolvieren,weil ich in diesem Beruf noch mal neu durchstarten möchte. Da das für mich Neuland ist,brauche ich etwas Hilfe.
Frage: Der Unternehmer gab seine Umsatzsteuererklärung 2009 am 2.4.2010 ( das war Karfreitag) persönlich bei seinem zuständigen Finanzamt ab.In dieser Erklärung wurde gegenüber den Umsatzsteuervoranmeldungen ein Mehrbetrag von 630€ ausgewiesen.Am 18.05.2010(Aufgabe zur Post)schickte das Finanzamt den Umsatzsteuerbescheid 2009 mit eienm Mehrbetrag gegenüber Erklärung 2009 in Höhe von 280€ an den Steuerpflichtigen.
a) Berechnen Sie die Fälligkeit des vom Steuerpflichtigen ermittelten Mehrbetrages.
b) Bis wann mußte der Steuerpflichtige den Mehrbetrag lt. Umsatzsteuerbescheid 2009 an die Finanzkasse zahlen?
Vielen Dank schon mal im Voraus
girly67