Im Mai 2009 war bei mir die Zollfahndung und hat alle Unterlagen beschlagnahmt. Nun habe ich aus einer serhr sicheren Quelle erfahren, dass aufgeführte Unterlagen (Beschlagnahmeprotokoll) beim Zoll verschwunden sind, die meine Unschuld beweisen können.
Kann ich aufgrund der verschwundenen Unterlagen auf Verfahrenseinstellung pochen ? Es kann ja nicht sein, dass ausgerechnet diese Unterlagen verschwunden sind.
Vielen Dank für eine Antwort.
Hallo!
Da bin ich leider nicht zuständig. Das ist eine Sache für den Anwalt, der hier dringend konsultiert werden sollte.
Gruß
CS
Lieber Fragesteller,
das ist eine Fachfrage für einen Rechtsanwalt, hierzu kann ich leider keine fundierte Auskunft erteilen.
Liebe Grüße und viel Erfolg.
Ulrich Mientus
Hallo!
Leider bin ich nicht als Experte fuer Zoll/-angelegenheiten gemeldet.
LG