Steuerfall Deutschland Ausland DBA Abkommen

Guten Tag! Ein Steuerfall zur Diskussion:
Ein Arbeitnehmer geht im Juli 2009 aus beruflichen Gründen in ein DBA Land (z.B. Australien), behält aber seinen Vertrag bei dem Arbeitgeber in D , auf Status „Urlaub ohne Bezüge“. Aus diesem Vertrag bekommt er weiterhin jeden Monat das Kindergeld überwiesen für seine 1, 2 oder 3 Kinder. Einen Wohnsitz hat er auch noch in D gemeldet. In dem DBA Staat hat er einen Arbeitgeber, bei dem er einen eigenen Vertrag habe, der nichts mit dem Arbeitgeber in D zu tun hat und versteuert sein Einkommen im DBA Staat. Jetzt ist es an der Zeit für die deutsche Steuererklärung 2009. Und die Frage lautet: Wie geht der Arbeitnehmer vor? Was muss er wie angeben? Was wäre das „Schlauste“? In der Hoffnung auf eine fruchtbare Diskussion …

Australien DBA
Hi,

Ein Arbeitnehmer geht im Juli 2009 aus beruflichen Gründen in
ein DBA Land (z.B. Australien)

nur er oder mit der ganzen Familie zusammen?

, behält aber seinen Vertrag bei
dem Arbeitgeber in D , auf Status „Urlaub ohne Bezüge“.

steuerlich egal

Aus
diesem Vertrag bekommt er weiterhin jeden Monat das Kindergeld
überwiesen für seine 1, 2 oder 3 Kinder.

dann sollten die Kinder in Deutschland wohnen, sonst ist das falsch gelaufen

Einen Wohnsitz hat er
auch noch in D gemeldet.

Melderecht ist im Steuerrecht egal.

Hat er einen Wohnsitz tatsächlich noch in Deutschland? Steht ihm eine Wohnung zur Verfügung? Ist die Familie in Deutschland geblieben?

In dem DBA Staat hat er einen
Arbeitgeber, bei dem er einen eigenen Vertrag habe, der nichts
mit dem Arbeitgeber in D zu tun hat und versteuert sein
Einkommen im DBA Staat.

o.k. Australien hat insoweit das Besteuerungsrecht, da Tätigkeitsstaat

Jetzt ist es an der Zeit für die
deutsche Steuererklärung 2009.

solange das mit dem Wohnsitz nicht geklärt ist, gibt es zu viele Varianten

Und die Frage lautet: Wie geht

der Arbeitnehmer vor? Was muss er wie angeben? Was wäre das
„Schlauste“? I

eine wahrheitsgemäße Steuererklärung abzugeben, die auch noch der Rechtslage entspricht

Schöne Grüße
C.