Steuerflucht und die Konsequenzen für den zurückgebliebenen Partner

Hallo!

Fallbeispiel:

Ein Ehepartner ist selbständig und hat dadurch Steuerschulden.
Der andere Part ist nicht berufstätig.
Das gemeinsames Haus ist noch nicht abbezahlt. ( beide haben unterschrieben und beide stehen im Grundbuch)

Die Ehe steht kurz vor dem Aus und der selbständige Part plant sich abzusetzen.

Ist der zurückgebliebene Partner für die durch die Selbständigkeit entstandenen Steuerschulden des Anderen haftbar zu machen? ( nur der Selbständige hat unterschrieben )
Wie die Scheidung veranlassen bzw. einleiten, wenn der noch Partner untertaucht?
Welche Vorsorge müsste in dem Fall für die Immobilie getroffen werden?

Lies mal hier rein :

http://www.steueranwalt.org/artikel/9-Steuern/499-Haftung+des+Ehepartners+bei+Steuerschulden+des+Ehegatten_1.html

Die Scheidungsklage kann einem unbekannt verzogenen Ehepartner auch öffentlich zugestellt werden, es gibt da nur etwas Zeitverzögerung.

Mit dem Haus kann man jetzt sicher nichts mehr ändern. Es kann also sein, wegen der Steuerschulden ist man das Haus los. Zwar wird „nur“ der halbe Hausteil versteigert und man könnte selbst mitbieten und kann so Alleineigentümer werden. Hängt ja nur von den eigenen Finanzmitteln ab.
Klingt aber nicht als ob das zutreffen würde.

Wegen der Scheidung muss man sich doch sowieso anwaltlich beraten lassen. Und da kann man alles andere auch ansprechen.

MfG
duck313

Hallo Kattia,

zur Antwort von duck erstmal volle Zustimmung.

Um welche Steuern geht es den hier genau?

Dein
Ebenezer