Steuerfrage Absetzbarkeit von Verbindlichkeiten

Hallo zusammen, aus einer ehemaligen Selbstständigkeit sind Verbindlichkeiten aufgelaufen.
Seit 2 Jahren bin ich Arbeitnehmer. Jetzt habe ich in 2010 angefangen die Schulden zu tilgen (ging über ein Policendarlehen).

Da ich immer noch Zahlungen aus der Selbstständigkeit erhalte, mache ich eine normale G&V Rechnung. Jetzt würde ich gerne die Darlehenstilgung mit in die G&V übernehmen.

Geht das? Somit würde ich einen ordentlichen Verlust bekommen und so mein Einkommen schmälern? Bzw. soll ich die Rückzahlung bei der normalen Einkommenserklärung als „Werbungskosten“ absetzen.

Vielen Dank vorab für eure Tipps.

Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus

hallo,
Ich denke das Sie es am besten unter Kapitaleinkünfte-Ausgaben absetzen können.Am besten mit einer Aufgliederung von der Bank wieviel Sie zurückbezahlt haben + die Zinsen extra.Sie brauchen bei der Bank nur sagen das es für die Steuer ist.Die Belege oder Kontoauszüge bei der Steuer beilegen.
Ob das unter Werbungskosten abzusetzen ist, da bin ich mir nicht sicher.
Aber wenn das Finanzamt die Belege hat dann forschen die schon nach.

Gruß
monika61

Hallo
Leider kann ich dir da keine Tipps geben die auf sicheren Füssen stehn.
Sorr
Lg Mausi123

Hallo,

Tilgungen können nur aus dem versteuerten Überschuß bezahlt werden; nur die Zinsen kannst Du gegenrechnen.

MfG

Stefan Seidel