Hallo!
Angenommen, ein Mensch kann - weil sich sein Büro darin befindet - die Darlehenstilgung für das Eigenheim anteilig steuermindernd ansetzen.
Der Partner dieser Person ist Rentenempfänger, da können Schuldzinsen von der Rente abgezogen werden, was sich steuerlich vorteilhaft auswirkt. Fallen darunter auch die Sollzinsen des Hausdarlehens? Wenn ja - wie teilt man das auf?
Gruß,
Eva