Steuerfrage: Darlehenstilgung

Hallo!
Angenommen, ein Mensch kann - weil sich sein Büro darin befindet - die Darlehenstilgung für das Eigenheim anteilig steuermindernd ansetzen.

Der Partner dieser Person ist Rentenempfänger, da können Schuldzinsen von der Rente abgezogen werden, was sich steuerlich vorteilhaft auswirkt. Fallen darunter auch die Sollzinsen des Hausdarlehens? Wenn ja - wie teilt man das auf?

Gruß,
Eva

Hallo,

mutige Annahme. Wenn überhaupt, können die Zinsen als Werbungskosten geltend gemacht werden, nicht aber die Tilgung.

Werbungskosten für das häusliche Arbeitszimmer kann nur derjenige geltend machen, der damit auch Einkünfte erzielt (oder das zumindest erkennbar beabsichtigt).

Gruß
C.

Das häusliche Arbeitszimmer kann dann geltend gemacht werden, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, also z.B. bei Außendienstmitarbeitern oder (inzwischen) bei Lehrern. Hierbei gilt ein Höchstbetrag von 1.250,00 €, es sei denn, das Arbeitszimmer stellt den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit dar.

Die Kosten werden für das gesamte Haus ermittelt und dann prozentual nach Flächenanteilen aufgeteilt. Kosten sind typischerweise:

Abschreibung
Darlehenszinsen (nicht Tilgungsanteile)
Hausversicheruung
Grundsteuer
Strom/ Wasser/ Abwasser
Reparaturen
usw. usf.

Von der Rente können keine Zinsen abgezogen werden, aber ein Rentner kann beispielsweise eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit ausüben, und bei diesen Einkünften das Arbeitszimmer ansetzen.

Hallo!
Danke für deine Antwort.
Auf einer Seite mit Steuertipps habe ich dies gefunden:
„Schuldzinsen für einen Kredit, den Sie aufgenommen haben, um freiwillige Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung nachzuentrichten;“

Auf einer anderen Seite hatte ich nur von „Schuldzinsen“ gelesen und das so interpretiert, dass auch die Zinsen für einen Hauskredit (der mit dem Arbeitszimmer ist der andere, der Nicht-Rentner) darunter fallen könnten.

Gruß,
Eva

Und die AfA anteilig. Nicht von dem Rentner, sondern der berufstätigen Person mit dem Arbeitszimmer.

Der Rentenbezieher ist nicht der mit dem Arbeitszimmer. Weil ich auf einer Seite las „Schuldzinsen“, dachte ich auch die Zinsen eines Hauskredits könnten darunter fallen. Wie ich unten gepostet habe, sind es aber nur die Zinsen eines Kredits, den man aufnimmt, um Rentenbeiträge nachzuentrichten.
Danke Dir und Gruß,
Eva

Das ist eine sehr spezielle Fallkonstellation, sozusagen eine Superseltensonderausnahme.