Steuerfrage eines Studenten

Hi!

Vielleicht könnt Ihr mir ja bei meiner kleinen Frage helfen:

Ich bin nun seit zwei Semester Student, und jobbe nebenbei in einer sozialen Einrichtung, die Behinderte betreut.
Bei 6-7 Diensten die ich im Monat in etwa habe, verdiene ich zwischen 600-900€…
Ich stelle meinem Arbeitgeber dann eine Rechnung, an deren Ende ich versichere, dass ich den erhaltenen Betrag selbst versteuern werde.
Die Lohnsteuerkarte kommt nicht zum Einsatz.
Ich wohne desweiteren noch zuhause, bekomme kein Bafög, dafür aber Kindergeld.

Ich dachte bisher immer, dass es einen Freibetrag für Studenten gibt, der über das Jahr gesehen angibt, welche Verdienste nicht versteuert werden müssen.

Bis jetzt hab ich mein Einkommen nicht versteuert.

Kann mir jemand sagen, wie das mit der Abführung von Steuern bei Studenten aussieht?
Danke schonmal im Vorraus.

Willkommen in der Selbstständigkeit
Mit dieser Art des Arbeitsverhältnisses bist Du steuerrechtlich definitiv Unternehmer.

Und du begehst wenn Du dem Finanzamt Deine Einkünfte nicht angibst eigentlich Steuerhinterziehung (zumindest ab jetzt da Du weißt das Du dem Finanzamt Deine Einkünfte angeben musst / voher ist es eher eine Steuerverkürzung gewesen.)

Also schnellstens dem Finanzamt die Einkünfte vom Anfang an mitteilen.
Somit bist Du strafrechtlich aus dem Schneider.

Hoffentlich stellst Du Deine Rechnungen ohne Umsatzsteuer sonst musst Du die dem Finanzamt abführen. Bis zu einem Betrag von ca. 17500 € (bis 31.12.2003 16620 €) kann man die Kleinunternehmerregelung im USt-Recht anwenden. Darüber muss mann immer USt-Abführen.

Jeder Steuerpflichtige hat auf jeden Fall einen Grundfreibetrag i.H.v. ca. 7500 € der sozusagen steuerfrei ist.

In Deinem Fall würde ich jedoch in jedem Fall raten zu einem Steuerberater zu gehen & die Sache mit Ihm genau zu besprechen.

Ach noch was Sozialversicherungsrecht ist zwar nicht meine Stärke aber auf jeden Fall bist du als Selbständiger freiwillig versichert.

tschau
jope

PS: Studenten werden genau so besteuert wie jeder andere auch.

Vielen Dank für Deine Antwort…

Dumm nur…dass ich seit Mai 2003 dem Finanzamt keine Auskünfte darüber gegeben habe. :-/

Hallo,

Dumm nur…dass ich seit Mai 2003 dem Finanzamt keine
Auskünfte darüber gegeben habe.

das wird aller Wahrscheinlichkeit nach keinerlei dramatische Folgen haben. Die Anzeige der selbständigen Tätigkeit kannst Du zusammen mit der 2003er ESt-Erklärung vornehmen. Diese Steuererklärung ist bei den Verhältnissen, die Du beschreibst, schnell und einfach zu machen, und in dem Moment, wo sie auf dem FA liegt, hast Du alles getan, was Du musst.

Wenn die Steuererklärung Ende Juli vorliegt, wäre es ein absoluter Ausnahmefall, wenn Zuschläge wegen der verspäteten Abgabe festgesetzt würden.

Schöne Grüße

MM

danke auch Dir für Deine Antwort.

d.h.:

Ich müsste Steuern nachzahlen?

Hallo nochmal,

Ich müsste Steuern nachzahlen?

ausgehend von Deinen ca.-Angaben und mit Rücksicht darauf, dass Du auch irgendwelche Betriebsausgaben haben wirst, und auch Sonderausgaben da sind, ziemlich wahrscheinlich nicht. Einkommensteuerfrei bleibt ein Grundfreibetrag von 7.500 € zu versteuerndem Einkommen (das sind Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben minus Sonderausgaben minus außergewöhnliche Belastungen).

Es sei denn, Du hast auf den Rechnungen Umsatzsteuer ausgewiesen. Die wäre allerdings abzuführen, unabhängig vom Ertrag.

Schöne Grüße

MM

Ich müsste Steuern nachzahlen?

Nicht nur das, …

… Falls Du in den Jahren 2003 über der Grenze für das Kindergeld liegst, müssen Deine Eltern es komplett zurückzahlen.
Das Gleiche kann auch in 2004 passieren.

Es gibt aber auch ein paar legale Möglichkeiten, dieses Problem hinauszuögern.
Info: http://www.klicktipps.de/kindergeld.htm

Kindergeld?
Wie sieht es dann eigentlich in meinem Falle mit dem Kindergeld aus?
Wird dieses weitergezahlt, trotz meines Einkommens?

Wie sieht es dann eigentlich in meinem Falle mit dem
Kindergeld aus?
Wird dieses weitergezahlt, trotz meines Einkommens?

Ich glaub, wenn Du über 7235,-/Jahr verdienst, ist das KiGe futsch.

Da du in 2003 nur das halbe Jahr gearbeitet hast und das jahr 2004 erst zur Hälfte rum ist hast du ja noch chancen, unter der Grenze von 7.188 Euro eigenes Einkommen zu bleiben. Bist du auch nur 1 Euro drüber, dann ist der Anspruch nicht mehr gegeben.
Mehr Sorgen macht mir deine krankenversicherung, vermutlich bist du auch noch beitragsfrei bei deinen Eltern mitversichert??

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wie sieht es dann eigentlich in meinem Falle mit dem
Kindergeld aus?
Wird dieses weitergezahlt, trotz meines Einkommens?

hi,

schau mal unter: http://www.bff-online.de/kige/Kindergeldberechtigte…

dort findest du merkblätter zum KiG und die antragsformulare. wenn du diese korrekt ausfüllst (einnahmen, ausgabem, ausbildungszeiten), dann kannst du i.d.R. schon selber errechnen, ob dir KiG zusteht oder nicht!

mfg vom

showbee

p.s. keine steuern zu zahlen heisst noch lange nicht, das man auch KiG bekommt …