Hallo zusammen!
Ich habe eine Frage zu dem Bereich Steuer - Fortbildungskosten.
Im Jahr 2012 habe ich an einer Fortbildung teilgenommen, welche von meinem Arbeitgeber finanziert wurde. Arbeitsvertraglich wurde jedoch eine Vereinbarung zwischen mir und meinem AG getroffen. Diese besagt, das mit Beendigung dieser Fortbildung 80h (Überstunden) abgezogen werden. Diese Stunden hätten in Gleitzeit oder auch durch Auszahlung genutzt werden.
Meine Frage:
Kann ich diese 80h in meiner Einkommensteuererklärung 2012 geltend machen?
Könnte ich dazu eine eigene Rechnung aufstellen und mit meinem Stundenlohn einen Wert ermitteln um so Fortbildungskosten abzusetzen? (Es sind mir keine direkten Kosten enstanden - 80h wurden aber nicht ausgezahlt bzw. konnten nicht als Freizeitausgleich genommen werden)?
Vielen Dank im vorraus für eure Hilfe.