Hallo rene1387,
als selbstständiger Handelsvertreter macht man am Ende vom Jahr eine einfach Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Dabei werden alle Einnahmen aufgelistet und die Ausgaben einfach abgezogen. Kann formlos in einer Exceltabelle gemacht werden. Der Gewinn wird dann in der Anlage S in der Einkommensteuererkärung angegeben.
Ansonsten macht man eine Steuererklärung wie bisher auch, nur stehen deine Einkünfte nun in der Anlage S und nicht in der Anlage N.
Da deine Einkünfte bisher unversteuert geblieben sind und du eventuell auch keine Einkommensteuervorrauszahlungen gezahlt hast, kann es natürlich zu einer Nachzahlung kommen, wenn dein Gewinn entsprechend hoch ist.
Sollten deine Einnahmen auch Umsatzsteuerpflichtig sein, so muss natürlich auch eine Umsatzsteuererklärung gemacht werden.
Dazu kann man sich bei Elster.de einfach die entsprechenden Formulare downloaden.
Da das Finanzamt weiterhin davon ausgeht, dass zukünftig eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, kann es sein, dass dir Vorauszahlungen festgesetzt werden. Gib einfach gleich beim Einreichen der Belege an, dass du ab kommenden Jahr wieder als Arbeitnehmer Einkünfte haben wirst.
Festgesetzte Vorauszahlungen können aber innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Steuerbescheides auch wieder herabgesetzt werden oder gar auf 0,- € gesetzt werden.
Wenn du dir aber weiterhin nicht ganz sicher bist bei der ganzen Sache, so kann ich dir nur raten, doch einen Steuerberater oder einen meist günstigeren Lohnsteuerhilfeverein aufzusuchen.
Und noch was: Wenn du einen Handel mit Waren hast, kann eventuell auch gewerbesteuerpflicht gegeben sein. Da kann man sich aber auch Auskunft beim Finanzamt einholen.
Noch ein Tipp für die Lohnsteuer ab 2013: Solltest du Kinder haben, oder bisher irgendwelche Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eingetragen haben, so müssen diese für 2013 neu beantragt werden!
Dafür gibt es ein Formular unter www.steuerportal.de
Wie du siehst ist die Angelegenheit nicht ganz so einfach. Es gibt vieles zu berücksichtigen. Daher rate ich dir eher einen Lohnsteuerhilfeverein oder ähnliches dieses Jahr in Anspruch zu nehmen. Dann kann rechtlich nichts schief gehen.
Ausserdem haben die auch oft noch weitere Tipps, was man steuerlich alles gelten machen kann als Ausgaben und können so mehr rausholen als ein Laie.
Wünsche Dir viel Erfolg!
Gruß
Charlotta18
P.S. Für oben genannten Angaben gebe ich keinerlei Gewähr.