… Kleinunternehmer wie verbuchen?
Hallo liebe Steuerberater und Steuerfachmenschen, ich mache meinen Steuerkram selber und rechne per EÜR ab. Ich brauche wegen Terminüberschneidungen jemanden der für mich bei einem Event Bilder macht, dafür möchte ich diesem Fotomenschen eine kleine „Aufwandsentschädigung“ zahlen. Der „Fotograf“ ist jedoch kein Gewerbetreibender bzw. kann keine Rechnungen stellen, wie kann ich jetzt die Auszahlung von 25,- EURO erfassen? Reicht da eine Quittung? Oder muss ich dafür eine „Gutschrift“ erstellen? Muss der Fotograf dann diese 25 EURO irgendwie versteuern? Muss ich die 25,00 EUR MIT MwSt. Ausweis auszahlen (bin Umsatzsteuerpflichtig)?
Fragen über Fragen. Danke schon jetzt für Eure Tipps