Steuerfrage: Provision auszahlen als

… Kleinunternehmer wie verbuchen?

Hallo liebe Steuerberater und Steuerfachmenschen, ich mache meinen Steuerkram selber und rechne per EÜR ab. Ich brauche wegen Terminüberschneidungen jemanden der für mich bei einem Event Bilder macht, dafür möchte ich diesem Fotomenschen eine kleine „Aufwandsentschädigung“ zahlen. Der „Fotograf“ ist jedoch kein Gewerbetreibender bzw. kann keine Rechnungen stellen, wie kann ich jetzt die Auszahlung von 25,- EURO erfassen? Reicht da eine Quittung? Oder muss ich dafür eine „Gutschrift“ erstellen? Muss der Fotograf dann diese 25 EURO irgendwie versteuern? Muss ich die 25,00 EUR MIT MwSt. Ausweis auszahlen (bin Umsatzsteuerpflichtig)?

Fragen über Fragen. Danke schon jetzt für Eure Tipps

Hallo!

Der Typ sollte eine Quittung unterschreiben, da ist der Nachweis.

Ob er das versteuern muss oder nicht, hängt von seinen persönlichen Umständen ab. Wenns für ihn eine einmalige Sache war, dann wohl eher nicht.

Gruß

derschwede77

Hallo,
wäre ich an Ihrer Stelle, würde ich mir vom Fotografen eine Quittung über erhaltene 25€ unterschreiben lassen.
Danach als Aufwendungen für Werbung, oder sonstige Betriebsausgaben verbuchen.
Die Frage nach der MWSt entfällt, da Sie doch nichts verkaufen.
Der Fotograf sollte natürlich das erhaltene Geld in der Steuererklärung angeben.
Keine Garantie für die Richtigkeit dieser Antwort.
Grüße

Hallo,

eine Quittung würde reichen. Zahlen Sie es ihm, lassen sich das quittieren und buchen es bei sich als Ausgabe ohne Vorsteuerabzug. Sollte es bei ihm einmalig sein, so würde dies bei ihm unter den jährlichen Freibetrag von sonstigen Einnahmen fallen, die er dann nicht versteuern muss.

Moin redsheep,

diesen Fall hatte ich zwar noch nie, daher kann ich dir da nicht 100%ig helfen.
Aber als Denkanstoß, wie ich es vielleicht machen würde.

Eine Möglichkeit ist es, die 25 EUR als Privatentnahme zu verbuchen… einen eigenen Beleg kannst dir selber erstellen.

Eine weitere ist es, dass der „Fotomensch“ dir doch eine Rechnung (ohne MwSt.) ausstellt. Personen, die privat Sachen veräußern oder Dienste anbieten, dürfen „Privatrechnungen“ ausstellen, solange sie es nicht regelmäßig tun. Der Fotograf braucht diese 25 EUR dann nicht versteuern… ich glaube, Einkommen bis 400 EUR sind da steuerbefreit.

In beiden Fällen musst/ darfst du keine Vorsteuer verbuchen.

Hoffe, dir damit etwas weiter geholfen zu haben.

MfG
Argon

Hallo,
dass Sie umsatzsteuerpflichtig sind, spielt in diesem Fall keine Rolle. Da der Fotograf keine Rechnungen schreiben kann, können Sie Ihm auch keine Gutschrift mit ausgewiesener Steuer erteilen, so dass Sie keine Vorsteuer aus den 25 EUR abziehen können. Es reicht also eine Qittung für Ihre Buchführung völlig aus. Der Fotograf muss die Einnahme in seiner Steuererklärung angeben. Ob sich das auswirkt, hängt von seinen anderen Einkünften ab.
Wenn er es als Privatmensch nicht tut, kräht auch kein Hahn danach.
Gruß Monika

Nachfrage: Warum nennen Sie sich Kleinunternehmer? Im UStG gibt es nur den Kleinunternehmer oder den umsatzsteuerpflichten Unternehmer. Beides geht nicht. Als Kleinunternehmer werden nur die bezeichtnet, die die Voraussetzungen dafür erfüllen und deswegen gerade nicht umsatzsteuerpflichtig sind, es sei denn wie werden es freiwillig.

… Kleinunternehmer wie verbuchen?

Hey,

ich denke Du kannst die Ausgaben für den Fotografen nicht absetzen, da er kein Gewerbetreibender ist.

Gruß
Jörg

Hallo, soll die Ausgabe geltend gemacht werden, muss eine Quittung erstellt werden. Gilt dann als Fremdleistungen in der EÜR. Ohne Umsatzsteuerausweis, da ja der Fotograf nicht umsatzsteuer-pflichtig ist. Bei dem Fotografen sind es zwar Einnahmen, aber der Betrag fällt unter die Härteregelung und ist damit nicht EST-pflichtig.
Schönen Tag
P.D.

Hallo redsheep,

das beste wäre eine Gutschrift zhu erstellen aber ohne Umsatzsteuer mit dem Hinweis das diese für einen Kleinunternehmer erfolgte. Die EUR 25 muss der Subunternehmer dann in seiner Steuererklärung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb erfassen.

Viele Grüße