Steuerfrage zu Provision

Hallo,

vielleicht hat jemand ein paar Antworten zu dem folgenden Fall.

Nehmen wir an, eine Person, gerade die Minderjährigkeit überwunden, findet eine gute Verdienstmöglichkeit.

Die Person vermittelt Mobilfunkverträge und bekommt je Vermittlung sagen wir mal 20€.

Wenn die Person nun beispielsweise 200 Verträge im Monat vermittelt bekommt, jene einen Betrag von ~6000€.

Muss die Person den Betrag versteuern? Es ist doch nur eine Provision, oder?

Nehmen wir des weiteren an, diese Person „verkauft“ diese Verträge in einem Onlineauktionshaus.
Natürlich gehen die Verträge für 1€ sofort raus. Der eine Euro wird vom Kunden natürlich nicht an die Person gezahlt.

Wie sieht es da aus? Muss man bei dem „eingenommenen“ Geld etwas versteuern?

Vielen Dank im Voraus!

MfG

[ESt] Steuerfrage zu Provision
Servus,

Muss die Person den Betrag versteuern? Es ist doch nur eine
Provision, oder?

Ja, es ist eine Provision - zählt damit zu den Einnahmen aus Gewerbebetrieb und unterliegt der ESt - § 2 Abs 1 Satz 1 Nr 2 EStG. Unterliegt bei Überschreiten der jeweiligen Grenzen auch der GewSt und der USt.

Natürlich gehen die Verträge für 1€ sofort raus. Der eine Euro
wird vom Kunden natürlich nicht an die Person gezahlt.

Wie sieht es da aus? Muss man bei dem „eingenommenen“ Geld
etwas versteuern?

Dann nicht, wenn auf Rechnung des Anbieters gehandelt wird. Ist hier der einzige denkbare Fall, alldieweil Kommissionsgeschäfte bloß für materielle Gegenstände in Frage kommen.

Schöne Grüße

MM

Hey,

na gut, dann wäre das soweit geklärt.

Wie sieht es mit den jeweiligen Grenzen aus, die du angesprochen hast? Wie kann man die erfahren? Einfach beim Finanzamt anfragen?

Noch eine Frage.
Was wäre, wenn die Perosn bzw. die Eltern noch Kinderkeld erhalten?
Hat sich auch Einfluss, oder?

MfG

Hallo,

Wie sieht es mit den jeweiligen Grenzen aus, die du
angesprochen hast?

USt: Kleinunternehmergrenze = 17.500€ Umsatz im ersten Jahr und in den folgenden Jahren jeweils im Vorjahr. Voraussichtlich 55.000€ Umsatz im jeweils laufenden Jahr ab dem zweiten Jahr.

GewSt: Gewerbeertrag 24.500€

Was wäre, wenn die Person bzw. die Eltern noch Kindergeld
erhalten?

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind eigene Einkünfte und Bezüge des Kindes unschädlich. Danach gibts Kindergeld bloß, wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes weniger als 7.680€ ausmachen.

Schöne Grüße

MM

Voraussichtlich 55.000€ Umsatz im jeweils laufenden Jahr ab
dem zweiten Jahr.

Hallo Martin,

50.000 EUR, gel? http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__19.html

Gruss:

showbee

Gut…

Und wie hoch wäre der Umsatz- und Gewerbesteuersatz, sobald die Grenze überschritten wird?

Hallo,

USt-Regelsatz = 16%
GewSt bei Personenunternehmen gestaffelt: http://bundesrecht.juris.de/gewstg/__11.html

Bsp. Gewerbeertrag 48.500 EUR
–> 24.500 EUR Freibetrag --> verbleiben 24.000

  1. 12.000 x 1% = 120
  2. 12.000 x 2% = 240
    Summe = 360

Mal Hebesatz (je nach Gemeinde) meistens um die 400% = 360 x 4 = 1.440 EUR. Das ohne Beachtung, das ggf. Gewerbesteuerückstellung den Gewinn und damit die GewSt direkt wieder selber mindert.

Mfg vom

showbee

OK dann ist das auch soweit klar.

kleine Rechnung ob ich richtig liege:

Gewerbeertrag 72 000€ (Im Jahr)
-24 500€ = 47 500€

12 000 1% 120
12 000 2% 240
12 000 3% 360
720

720 * 4,1 (B) = 2 952€(Im Jahr)

So… muss man nun die Ust auch noch abziehen?

Wenn ja:

57 559€ - 17 500€ = 40 059€

16% von 40 059€ = 6 409€


72 000€ - Ust 6 409€ - GewSt 2 952€ = 62 639€ übrig

Habe ich etwas vergessen ?

Kann vielleicht noch jemand das hier genauer erklären?

„(3) Die Steuermesszahlen ermäßigen sich auf 56 vom Hundert bei Hausgewerbetreibenden und ihnen nach § 1 Abs. 2 Buchstabe b und d des Heimarbeitsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 804-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 13. Juli 1988 (BGBl. I S. 1034), gleichgestellten Personen. Das Gleiche gilt für die nach § 1 Abs. 2 Buchstabe c des Heimarbeitsgesetzes gleichgestellten Personen, deren Entgelte (§ 10 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes) aus der Tätigkeit unmittelbar für den Absatzmarkt im Erhebungszeitraum 25.000 Euro nicht übersteigen.“

Vielen Dank schonmal !!!

MfG

Hallo!

Gewerbeertrag 72 000€ (Im Jahr)
-24 500€ = 47 500€

12 000 1% 120
12 000 2% 240
12 000 3% 360
720

720 * 4,1 (B) = 2 952€(Im Jahr)

Du hast die restlichen 11.500 vergessen mit 4%!

So… muss man nun die Ust auch noch abziehen?

*AAAAAAAAAAAAAAAAARGGGGGGHHHHHHHHHHHHHHHHH!!!*

57 559€ - 17 500€ = 40 059€

16% von 40 059€ = 6 409€

NEEEEEEEEEEEEEEEIIIIIIIIIN, du kannst doch nicht die Umsatzsteuer … o nein, wie soll man das erklären.

Lies am besten mal das http://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist eine Steuer auf den Umsatz, die Gewerbesteuer und die Einkommensteuer besteuern dagegen den Ertrag/Gewinn.

Die Kleinunternehmergrenze von 17.500 EUR ist auch kein Freibetrag, entweder man ist Kleinunternehmer, dann hat man mit der UST nix am Hut oder man ist es nicht, dann muss man auf alle steuerpflichtigen Umsätze Steuer abführen.

Mehr dazu hier:
http://62.80.2.70/lnkcnt.php?et=i9bs5E&url=http%3A%2…

Wenn du gerade dabei bist eine Unternehmung zu Begründen, Ich-AG oder sonst was, kann ich dir beim besten Willen nur zu einem Existenzgründerlehrgang raten. Deine steuerlichen Grundkenntnisse werden nicht ausreichen um über die Runden zu kommen. Wenn du kein Geld für Steuerberatung ausgeben willst, solltest du dich Fitt machen, entweder mit Kursen (IHK, Volkshochschule bspw.) oder Bücher lesen.

Gruss vom

showbee

Na gut… als „Normalsterblicher“ werd’ ich wohl nicht um den Besuch beim Steuerberater vorbeikommen :smile: Kostet ja auch nicht die Welt…

Aber trotzdem vielen Dank für die Mühe!!!

MfG