Steuerfrage zur Einkommensteuer

Hallo, guten Tag,
Bitte um Hilfe bei einer Steuerfrage.
Rentner bekommt eine gesetzliche Bruttorente von €1699,–Nettorente von 1527€ + eine Betriebsrente Brutto 214€Netto von 167€.
Das alles mit Steuerklasse 3 Er ist 66 Jahre alt und zahlt Kirchensteuer in NRW. Steuer = 0,–
Nun möchte seine Frau (Geb.1949) noch berufstätig werden und soll 1.700€ Brutto verdienen und die Steuerklasse
3 soll auf sie umgeschrieben werden, so das er, der Rentner dann wohl mit seiner Rente in Klasse 5 kommt.
Weiss jemand, wie sich das auf die Rente auswirkt? Muss dann von der Rente Steuer gezahlt werden?
Für Hilfe ob sich die Sache lohnt,oder ob der grösste Teil nach Berlin geht schon jetzt vielen Dank.

HALLO, WENN DIE EHEFRAU NEBEN DEM RENTENBEZUG DES
EHEMANNES ARBEITSLOHN AUS NICHT SELBSTÄNDIGER ARBEIT
IN HÖHE VON 17000 EURO MONATLICH, ERGIBT SICH ZUM
JAHRESENDE FOLGENDE SITUATION:#

  1. DAS EHEPAAR WIRD STEUERPFLICHTIG, HEISST, ES MUSS
    EINE EST-ERKLÄRUNG ABGEBEN UND…ES WIRD ZU EINER
    STEUERNACHZAHLUNG KOMMEN. DENN DIE EINKOMMEN WERDEN
    AUS RENTE (HIER ABER NUR VON UM DIE 64 % DAVON…DEN
    GENAUEN PROZENTSATZ DER ZUR STEUER HERANGEZOGEN WIRD
    MÜSSTE ICH NACHSEHEN, WENN ICH WEISS, WANN DER
    MANN IN RENTE GEGANGEN IST) DIESES STEUERPFLICHTIGE
    RENTENEINKOMMEN (ALSO CA. 64 % DAVON ( ZUZÜGLICH
    DES ARBEITSLOHNES DER EHEFRAU ABZÜGLICH VON
    Altersvorsorgeaufendungen = Rentenversicherung,abzüglich Krankenversicherung und
    Pflegeversicherung von beiden Einkünften, abzüglich
    evtl. von Werbungskosen bzw. der AN-Pauschale der Ehefrau, ergibt dann das zu versteuernde Einkommen.

Liegt dieses zu versteuerende Einkommen über
16000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung beginnt ab
da die Einkommensteuer aktiv zu werden. Aber…
es fängt ganz niedrig an.

Auch wenn eine Steuernachzahlung erfolgt, so hat das
Ehepaar im Falle der Tätigkeit der Ehefrau dann
dann doch mehr NETTO zur Verfügung, als wenn sie
zu Hause nur die Däumchen dreht.

Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Gruss

Helmut

Hallo Herr Horn,
Ihre Frage ist relativ leicht zu beantworten:
Die Rente wird Brutto eingetragen in der Anlage „R“,
die Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge können
unter der „Anlage Vorsorgeaufwand“ abgesetzt werden. Die
Betriebsrente wird erfaßt über die „Anlage N“ und die
Krankenkassen- und Pflegeversicherung wieder in der
"Anlage Vorsorgeaufwand. Allerdings bekommen Sie hier den
Freibetrag Werbekosten mit 1000 € abgezogen.
Wenn jetzt die Frau dazu verdient, können die Einnahmen
wie gehabt aus „Anlag N“ erfaßt und auch die Werbungs-
Kosten (hier pauschal 1000 €) abgesetzt werden.
Hier würde auch die Zusammenveranlagung über das Splittingverfahren zum tragen kommen. Der Grundfrei-
betrag beträgt 16.008 € und alles was darüber hinaus
an Einkommen netto übrig bleibt , muß dann versteuert
werden (abzüglich aller Freibeträge und Werbungskosten).Die Frage dürfte sich hier also nicht
stellen ob es sich lohnt. Bei dieser Konstellation
lohnt es sich. Des Weiteren auch als Rentner ist man
steuerpflichtig und es muß nach dem Gesetz eine Steuer-
erklärung abgegeben werden. Nur sollte man langfristig
unter dem Grundfreibetrag von 16008 € bleiben, kann
man beim Finanzamt eine Befreiung beantragen.

Gruß tilgba

HALLO, LEIDER LÄSST DAS SYSTEM NICHT _ZU DASS ICH
KONKRET ANTWORTEN DARF. DA WERDE ICH BLOCKIERT.
EINE VERRÜCKTE WELT IN DER WIR LEBEN. MICH MACHT
DAS SEHR WÜTEND.

MEINE EMPFEHLUNG ZUR FRAGE:

Ein Teil der Rente und das Einkommen der Ehefrau
werden zum Jahresende zusammengerechnet.

Hieraus ergibt sich eine Nachzahlung der Steuer.

Egal ob STKL 3 oder 5. Das Einkommen das zu versteuern
ist, bleibt gleich.

Bleibt die Ehefrau zuhause und dreht Däumchen,
dann hat das Ehepaar auch weniger Netto zur Verfügung.

Also, wollen sie das, dann zahlen sie zwar zum
Jahresende ans FA, aber unterm Strich haben sie
mehr zur Verfügung. Um die Nachzahlung gering
zu halten, sollte die Frau vielleicht StKL 4 wählen.

Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Gruss Helmut

Hallo, es rechnet sich positiv, wenn die Ehefrau
arbeitet auch wenn es zur Nachzahlung kommt.
Zum Jahresende muss eine St-Erklärung abgegen werden
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Gruss Helmut 015158817041

Hallo, es rechnet sich positiv, wenn die Ehefrau
arbeitet auch wenn es zur Nachzahlung kommt.
Zum Jahresende muss eine St-Erklärung abgegen werden
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Gruss Helmut 015158817041.

Hallo, es rechnet sich positiv, wenn die Ehefrau
arbeitet auch wenn es zur Nachzahlung kommt.
Zum Jahresende muss eine St-Erklärung abgegen werden
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Gruss Helmut 015158817041…

Hallo, es rechnet sich positiv, wenn die Ehefrau
arbeitet auch wenn es zur Nachzahlung kommt.
Zum Jahresende muss eine St-Erklärung abgegen werden
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Gruss Helmut 015158817041…

Hallo, es rechnet sich positiv, wenn die Ehefrau
arbeitet auch wenn es zur Nachzahlung kommt.
Zum Jahresende muss eine St-Erklärung abgegen werden
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Gruss Helmut

GUTEN MORGEN, hatte schon einige Male versucht eine
Antwort zu mailen. da gibt es aber ein seltsames
Problem.

Wenn sie so nctt sind und mir die Frage nochmals
senden, gehe ich gerne kurzfristig darauf ein.

oder haben sie die Antwort von mir schon vorliegen und ist die dann ausreichend ??

Gruss Helmut

Hallo,

hier der Versuch einer pragmatischen Antwort. Der Rentner wird vermutlich 60% seiner Rente versteuern - solange das das einzige Einkommen des Paares ist, bleibt es steuerfrei.

Wenn die Frau hinzuverdient, muss das Paar voraussichtlich ca. 34.000 € abzüglich Krankenkassenbeiträgen und Arbeitnehmerpauschbeträgen etc. versteuern.

Die daraus entstehende jährliche Steuerlast wird ca. 4.000 € pro Jahr betragen - womit wir identifiziert hätten, welcher Anteil nach Berlin geht :smile:
Ob sich das lohnt, hängt letztlich von den persönlichen Verhältnissen des Paares ab (Kosten der Arbeitsaufnahme wie Fahrtkosten, zeitliches Investment etc.) - auf den ersten Blick würde ich sagen, dass es sich lohnt. Schließlich führt die Ehefrau auf diese Weise auch Beiträge in die Rentenkasse ab, was sich positiv auf ihre eigenen Rentenbezüge auswirken wird.

Die Wahl der Steuerklasse ist dabei zweitrangig - es gibt die Möglichkeit, III+V zu wählen (übliche Vorgehensweise), alternativ ginge wahrscheinlich auch IV + IV, da die Einkommen der beiden ähnlich hoch sind. Wichitg dabei ist, zu wissen, dass das letztlich keinen Einfluss auf die Höhe der Steuern hat. Es beeinflusst nur, ob man gleichmäßig Steuern abführt und hinterher einen Betrag wiederbekommt, oder ob man während des Jahres wenig Steuern zahlt, aber dafür hinterher eine ordentliche Nachzahlung zu leisten hat.
Grundsätzlich muss man bei dieser Konstellation (unabhängig von der Wahl der Steuerklassen) aber eine Steuererklärung abgeben.

Hoffentlich hilft das als erste Einschätzung.

Viele Grüße

tinastar

Bitte beachten Sie: Dies ist ein Forumsbeitrag. Ich verfüge zwar über Erfahrung mit verschiedenen Einkommensteurthemen, habe jedoch keinerlei berufliche Qualifikation in diesem Kontext. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an einen Steuerfachmann.

Hallo Horst,

ich gehe davon aus, dass die Ehefrau bis jetzt nichts verdient und auch keine Rente bezieht. Dadurch ist bei einer Zusammenveranlagung die Rente vom Ehemann steuerfrei, da das Gesamteinkommen relativ niedrig ist.

Wenn die Ehefrau nun arbeiten geht, wird dieses Einkommen zum Gesamteinkommen dazugezählt. Dieses Gesamteinkommen wird gemäß Splittingtabelle dann versteuert. Aufgrund der niedrigen Steuervorauszahlungen der Ehefrau(müssten bei Steuerklasse 3 0,-- EUR sein) ist mit einer Nachzahlung in Höhe von ca. 1500 EUR im Jahr zu rechnen.

Grüße,
Bea

Hallo,

ist er Rentner oder Pensionär??

Rentner benötigen keine Steuerkarte mehr, die versteuern nur eine bestimmten teil der Rente bei der Einkommensteuerveranlagung.

Bei einer Pension sieht es anders aus. Da müsste man Pension und Gehalt gegenüberstellen.

Sollten noch Fragen sein, bitte noch mal melden.

Hallo,

der Steuerklassenwechsel wirkt sich bei der Rente nicht aus, da die Rente erst "nachgelagert " besteuert wird, d. h. die Steuer für sämtliche Einkommen werden dann erst über die Steuererklärung bzw. dann über den Steuerbescheid versteuert.
Gruß
Dieter

Hallo,

Renten unterliegen keiner StKl, für die Betriebsrente ist jedoch – vermute ich - eine LSt-Karte abgegeben worden.
Ausgehend von einem Bruttoeinkommen von 1.600,-/Monat in StKl III sollte keine Einkommensteuer anfallen. Für die Betriebsrente in StKl V dürfte vmtl auch keine Steuer anfallen.
Vom Arbeitslohn der Ehefrau wird die gesetzliche Rente nicht tangiert.
In der Summe der einzelnen Einkünfte (Renten, Einkünfte LSt-Karte) dürfte sich im Zuge der Einkommensteuererklärung jedoch eine Steuerzahlung an das Finanzamt ergeben, ziemlich sicher werden dann auch Vorauszahlungen an das Finanzamt fällig, die jedoch so ähnlich wie ein LSt-Abzug auf der LSt-Karte auf die fällige Einkommensteuer angerechnet werden.
Lohnen tut sich so was immer, denn die Abzüge sind niemals so hoch wie die Einnahmen und man hat doch etwas mehr Geld zur Verfügung als ohne den Job.

Ich hoffe, ich konnte etwas helfen, viele Grüße
hjs

hallo,
ich weiß nicht sicher, ob meine antwort richtig ist, leider.

also: 1. bei einem rentner interessiert die steuerklasse nicht. 2. die ehefrau bekommt die steuerklasse 3, denke ich.
lg
maria

Hallo,

leider kann ich Dir die Frage nicht beantworten,sry. Hoffe jemand anderes macht das.

Das lässt sich nicht so einfach sagen. Die Rente wurde ab 2005 mit Steuer von 50% belegt. Ab da wird es pro Jahr Renteneintritt mehr. Die Steuer, die einbehalten wird, egal von welchem Partner, ist eine Vorauszahlung auf die zu erwartende Steuerlast am Ende des Jahres. Eine Steuererklärung ist daher notwendig. Auf die Rente wird keine Lohnsteuer erhoben, aber es kann eine Steuervorauszahlung gefordert werden. Dies erfolgt in der Regel erst nach der ersten Steuererklärung.